Jetzt anmelden und mit dem CHECK24 Kreditvergleich bis zu 2.000 EUR sparen.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
089 - 24 24 11 24 Hilfe und Kontakt
Ihre persönlichen Kreditexperten
089 - 24 24 11 24
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
kredit@check24.de
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem CHECK24 Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kredit Lexikon

A A A

Sonderausgaben

Sonderausgaben können in der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um Ausgaben, die weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten gelten. Wenn die Sonderausgaben einen bestimmten Pauschbetrag übersteigen, werden sie vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Der Pauschbetrag beträgt derzeit 36 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 72 Euro für Verheiratete. Sonderausgaben unterteilen sich seit dem Jahr 2010 in allgemeine Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen für die Altersversorgung, sonstige Vorsorgeaufwendungen, Riester-Rente und sonstige Sonderausgaben.

Unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen beispielsweise Arbeits-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Haftpflichtversicherung. Auch Risikoversicherungen können als sonstige Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden. Eine häufige Art der Risikoversicherung ist die Risiko-Lebensversicherung. Sie wird oft zur Absicherung von Krediten angewandt, und wird von den Banken in diesem Zusammenhang als sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Oft ist eine solche Restschuldversicherung die Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens, da sie den Banken als zusätzliche Sicherung vor einem Zahlungsausfall dient.

Somit darf die Restschuldversicherung als Sonderausgabe bis 1.900 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Erbringt der Versicherungsnehmer seinen Krankenversicherungsbeitrag im kompletten Kalenderjahr eigenständig und ohne steuerliche Zuschüsse, so erhöht sich der abzugsfähige Betrag noch einmal auf 2.800 Euro.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

CHECK24 Service

Welche Kreditsumme benötigen Sie?

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

089 - 24 24 11 24
8 - 20 Uhr | Mo - So

oder eine Mail an: kredit@check24.de