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Alles rund ums Pfändungsschutzkonto

  • Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt bei einer Kontopfändung einen gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag, sodass ein Teil des Einkommens des Schuldners vor dem Zugriff von Gläubigern gesichert ist.
  • Trotz Pfändung bleibt das Konto voll nutzbar: Der Schuldner kann weiterhin Zahlungen tätigen, Geld abheben und am normalen Zahlungsverkehr teilnehmen. 
  • Ein Girokonto kann auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden. Der Schutz gilt bis zum Freibetrag und kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden.

Was ist ein P-Konto?

Kommen Personen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, müssen diese mit Kontopfändungen rechnen. Bei einem herkömmlichen Girokonto beziehungsweise Gehaltskonto würde bei einer Zwangsvollstreckung das gesamte Kontoguthaben gepfändet, wodurch Schuldner im schlimmsten Fall ohne jegliche finanzielle Mittel dastehen.

Um den Zugang zum geschützten Existenzminimum zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber das P-Konto eingeführt. Es soll sicherstellen, dass verschuldete Personen weiterhin in der Lage sind, ihre Grundbedürfnisse zu decken und am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Wenn Betroffene ein Pfändungsschutzkonto führen, können Sie auf einen gesetzlich festgelegten Betrag zurückgreifen. 

P-Konto eröffnen: Was ist zu beachten?

Wer kann ein P-Konto eröffnen?

Personen, die von einer Kontopfändung betroffen sind oder denen eine solche Gefahr droht, können ein P-Konto eröffnen oder das bisherige Girokonto umwandeln. In Deutschland hat jeder Kontoinhaber einen gesetzlichen Anspruch darauf, sein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto zu überführen.

Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Kontoinhaber ist eine natürliche Person.
  • Das Konto wird als Einzelkonto geführt, ein Gemeinschaftskonto kann nicht umgewandelt werden.
  • Für die Person besteht aktuell noch kein Pfändungsschutzkonto

Ab wann ist der Pfändungsschutz gültig?

Der Pfändungsschutz für ein P-Konto ist rückwirkend möglich. Dazu muss der Kontoinhaber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Pfändungsbeschlusses die Umwandlung beantragen.

Für die Bearbeitung haben Banken drei Geschäftstage Zeit. Wird der Antrag später gestellt, tritt der Schutz erst zu diesem Zeitpunkt ein.

Ein Beispiel:

Herr Müller wird am 5. September ein Pfändungsbeschluss zugestellt. Diesen reicht er unverzüglich bei seiner Bank ein und beantragt die Umwandlung seines regulären Kontos in ein Pfändungsschutzkonto.

Das Kreditinstitut schließt die Umwandlung innerhalb von drei Geschäftstagen erfolgreich ab. Der Pfändungsschutz ist somit rückwirkend ab dem 5. September gültig und sichert den Grundfreibetrag ab.

Wenn Herr Müller die Umwandlung einen Monat später beantragt, ist sein Konto erst dann vor Pfändungen geschützt.

CHECK24 Hinweis

Konto-Umwandlung bei negativem Saldo

Die Einrichtung eines P-Kontos ist auch möglich, wenn das Konto einen negativen Saldo aufweist. Dabei besteht ein Verbot der Aufrechnung und Verrechnung (gemäß § 901 ZPO).

Das bedeutet, dass sämtliche Eingänge auf einem P-Konto, einschließlich solcher aus Arbeitseinkommen, nicht mit dem negativen Saldo verrechnet werden dürfen, sondern dem Schuldner zur Verfügung stehen müssen.

Welche Freibeträge gelten für ein P-Konto?

Auf dem Pfändungsschutzkonto steht dem Inhaber monatlich ein festgelegter Betrag zur Verfügung, welcher mindestens verbleiben muss und nicht gepfändet werden darf. Der Grundfreibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung erhöht werden. Die Freibeträge werden in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt:

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Basisfreibetrag

Auf dem P-Konto besteht automatisch ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe von 1.560 Euro pro Monat (Stand Juli 2025). Dieser Freibetrag steht grundsätzlich jedem zu.

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Individuelle Erhöhung des Freibetrags

Eine individuelle Anpassung des Freibetrags kann nur unter besonderen Umständen erfolgen, zum Beispiel wenn der Schuldner aufgrund einer Erkrankung außergewöhnliche Bedürfnisse hat.

Die betroffene Person muss dafür beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen können bei Fragen unterstützen.

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Erhöhter Freibetrag mit Bescheinigung

Beim Pfändungsschutzkonto erhöht sich der Freibetrag, wenn Sie mehr Geld benötigen, zum Beispiel bei Unterhaltsverpflichtungen oder wenn Sie Unterhalt für Angehörige erhalten.

Für die erste unterhaltsberechtigte Person sind 585,23 Euro geschützt, für jede weitere 326,04 Euro pro Monat. Auch Kindergeld und einmalige Leistungen vom Jobcenter bleiben geschützt, hierfür müssen Sie der Bank entsprechende Bescheinigungen vorlegen. Die Freibeträge werden jährlich angepasst, zuletzt zum 1. Juli 2025.

CHECK24 Hinweis

P-Konto: Unverbrauchtes Guthaben clever nutzen.

Nicht verbrauchtes Guthaben aus dem Freibetrag kann bis zu drei Monate angespart werden und erhöht in dieser Zeit den geschützten Betrag – so sind auch größere Anschaffungen möglich.

Es gilt das „First In – First Out“-Prinzip: Zuerst wird älteres Guthaben verbraucht. Insgesamt kann sich so ein geschützter Betrag von bis zu vier Monatsfreibeträgen ansammeln; danach verfällt der Schutz für nicht genutztes Guthaben.

Was kostet ein Pfändungsschutzkonto?

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt klar, dass das Pfändungsschutzkonto zu den allgemein üblichen Kontoführungsgebühren angeboten werden muss.

Der Bundesgerichtshof hat Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten als unwirksam eingestuft, wenn sie ein Entgelt für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen gegen Kunden verlangen.

Für das Pfändungsschutzkonto gilt außerdem, dass Kontoführungsgebühr nicht höher sein darf als für das vorherige Girokonto. Außerdem bleiben bestehende Leistungen wie Kreditkarte oder Dispo in der Regel erhalten.

Häufige Fragen zum P-Konto

Können mehrere P-Konten eröffnet werden?

Nein, pro Person darf nur ein P-Konto geführt werden. So wird sichergestellt, dass eine verschuldete Person nicht mehrere Grundfreibeträge nutzen kann, was die Gläubiger benachteiligen würde.

Die Einrichtung oder Löschung eines Pfändungsschutzkontos wird der SCHUFA gemeldet, wodurch Banken leicht überprüfen können, ob ein Kunde bereits ein P-Konto hat.

Versucht eine Person mehrere Pfändungsschutzkonten zu eröffnen, kann dies strafrechtlich verfolgt werden und zum Verlust des Pfändungsschutzes führen.

Wie kann ein P-Konto beendigt werden?

Der Kontoinhaber kann das Kreditinstitut auffordern, die P-Konto-Funktion des Kontos mit einer Frist von vier Geschäftstagen zum Monatsende aufzuheben.

Eine Beendigung ist sinnvoll, wenn beispielsweise die Pfändung erledigt ist oder der Schuldner ein P-Konto bei einer anderen Bank einrichten möchte. Das Konto wird dann in ein herkömmliches Girokonto umgewandelt und läuft zu den bisherigen Bedingungen der Bank weiter.

Ist ein Basiskonto ein P-Konto?

Ein Basiskonto ist nicht gleichzusetzen mit einem P-Konto.

Das Basiskonto bietet Ihnen eine Kontoführung im Guthaben mit allen grundlegenden Funktionen des Zahlungsverkehrs. Es ist jedoch nicht vor einer Pfändung geschützt.

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Anna Molder ()
Online Redakteurin Finanzen
Als technische Redakteurin hat Anna zuletzt für die IT-Branche Inhalte zu komplexen Themen verständlich aufbereitet. Seit 2024 ist sie Teil der Finanzredaktion von CHECK24.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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