Wie kann ich den Kredit aufstocken?
Wie kann ich den Kredit vorzeitig ablösen?
Wie kann ich die Kreditrate anpassen?
Wie kann ich einen Kreditvertrag widerrufen?
Alle Antworten, erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Wenn Sie während der Laufzeit Ihres Kredits mehr Geld als Finanzierung benötigen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können:
Noch mehr Informationen zur Kreditaufstockung erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Generell gilt: Sondertilungsmöglichkeiten können Sie gleich bei Kreditabschluss vereinbaren. Denn da die Bank an den Zinsen des Kredits verdient und diese einplant, kann sie bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
💡Tipp für eine Gesamttilgung: Ist nur eine kostenlose Sondertilgung möglich, eine Gesamttilgung hingegen würde nur gegen Gebühr möglich sein, können Kreditnehmer zuerst eine größere Sondertilgung leisten, um die Restschuld zu verringern. Im Anschluss kann dann die kostenpflichtige Gesamttilgung vorgenommen werden, die somit günstiger ausfällt. Prüfen Sie dafür, ob die Bank eine Mindest-Ankündigungsfrist oder spezielle Stichtage für eine Rückzahlung vorgibt.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist für Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins (z. B. Ratenkredite) gesetzlich festgelegt:
Es gibt nur sehr wenige Banken, die eine Änderung der Kreditrate während der Kreditlaufzeit ermöglichen. Wer die Kreditrate ändern möchte, muss im Grunde einen neuen Kreditvertrag abschließen (Umschuldung). Die Umschuldung wird wie ein neuer Kredit behandelt, sprich der Zinssatz wird neu berechnet und an die finanzielle Situation des Kunden angepasst. Generell sagen Banken einen Kredit eher zu, wenn es sich um eine Umschuldung handelt - sie bewerten dies also positiver, als wenn jemand einen zweiten Kredit aufnehmen würde.
Weitere Detail-Informationen zum Ändern der Kreditrate gibt es in diesem Ratgeber.
Jeder Verbraucher kann einen bereits abgeschlossenen Ratenkredit oder eine Baufinanzierung widerrufen (§§ 495, 355 BGB). Das gilt auch für die Null-Prozent-Finanzierung, die über einen Händler abgeschlossen wurde.
Vom gesetzlichen Widerruf ausgeschlossen sind nur Kredite, die nicht als Verbraucherdarlehen gelten (§ 491 Abs. 2 BGB).
Das sind unter anderem:
Bei Onlinenkrediten finden sich die Informationen im Standardinformationsblatt des Darlehens. Fehlen die Pflichtangaben, beginnt die 14-Tage-Frist zunächst nicht. Wird die Information nachgereicht, beginnt die 14-Tage-Frist ab diesem Zeitpunkt.
Es gibt kein gesetzlich vorgegebenes Formular, allerdings muss dieser in Textform erfolgen. Es empfiehlt sich der Versand als Einschreiben statt per Fax oder E-Mail. Wobei auch eine E-Mail zulässig ist, sofern der Zugang nachgewiesen werden kann.
Eine Begründung für den Widerruf ist nicht nötig. Hat die Bank bereits die Darlehenssumme ausgezahlt, müssen Kreditnehmer diese spätestens nach 30 Tagen wieder zurückzuzahlen (§ 357a Abs. 1 BGB). Einige Institute verlangen bis zum Rückzahlungstag noch eine Verzinsung pro Tag. Die Informationen, ob dies der Fall ist, finden Kreditnehmer im Kreditvertrag unter „Widerrufsfolgen“.
Den Kredit auf eine andere Person umzuschreiben kann sinnvoll sein, wenn das Darlehen zu zweit aufgenommen wurde und die Vertragsparteien sich getrennt haben. Eine Umschreibung ist aber nur möglich, wenn die Bank der Finanzierungsübernahme zustimmt.
Als Alternative zur Kreditumschreibung bietet sich eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens oder eine Umschuldung an. Dabei können jedoch Gebühren oder höhere Zinsen anfallen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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