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Kredit Lexikon

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Darlehen

Das Darlehen ist dem Kredit begrifflich untergeordnet. Daher wird der Begriff Kredit oft synonym verwendet. Der Kredit umfasst nicht nur Gelddarlehen, sondern auch Garantien und Bürgschaften. Der Begriff Darlehen wird meist für mittel- und langfristige Kredite mit höherer Summe benutzt, die in einem Betrag ausgezahlt und in regelmäßigen Raten getilgt werden. Als Langfristig gilt ein Kredit mit einer Laufzeit ab vier Jahren.

Bei einem Darlehen wird ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer geschlossen. Dabei wird dem Darlehensnehmer Geld (Gelddarlehen) oder eine vertretbare Sache (Sachdarlehen) zur Nutzung überlassen. Nach einer bestimmten Zeit wird die Sache oder der Geldbetrag in gleicher Art, Menge und Wert zurückgegeben. In der Regel fallen dabei Zinsen an, deren Höhe abhängig von den getroffenen Vereinbarungen oder dem Preisverzeichnis der Bank sind. Zusätzliche Entgelte wie eine Bearbeitungsgebühr oder Bereitstellungszinsen können ebenfalls anfallen.

Es gibt verschiedene Darlehensarten, die entsprechend ihrer Tilgungsmodalitäten unterschieden werden: Das endfällige Darlehen oder Festdarlehen, welches am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird und im Gegensatz dazu das Annuitätendarlehen, bei welchem die monatliche Rückzahlung gleich bleibt. Dabei sinkt der Zinsanteil mit der Zeit, während die Tilgung zunimmt. Beim Tilgungsdarlehen hingegen bleibt die Tilgung gleich und die Zinsen variieren je nach verbliebener Kreditsumme. Eine weitere Darlehensart ist das Abzahlungs- oder Ratendarlehen, bei dem die zu zahlenden Zinsen am Anfang dem Darlehensbetrag angerechnet werden. Das Darlehen wird in gleichbleibenden Raten zurückgeführt. Es gibt aber auch noch andere Darlehensformen, wie das Bauspardarlehen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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