Ein Verrechnungsscheck lässt sich – anders als andere Scheck-Arten – nur direkt auf ein Bankkonto verrechnen. Er ist zudem nicht unbegrenzt gültig. Je nachdem, ob es sich um einen in- oder ausländischen Scheck handelt, gelten unterschiedliche Fristen. Um das Geld zu erhalten, gehen Sie zu Ihrer eigenen Bank, nicht zu der des Ausstellers.
Es handelt sich dabei um ein Wertpapier, über das Sie Geld erhalten oder vergeben können. Eine Barauszahlung ist bei dieser Scheck-Art ausgeschlossen. Der Betrag, der auf dem Scheck vermerkt ist, lässt sich nur auf ein Bankkonto auszahlen. Er ist dabei nicht zwangsläufig personalisiert.
Die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt. Das bedeutet, dass die Gutschrift auf ein Konto erst verbindlich ist, wenn die Bank sichergestellt hat, dass der Scheck vom Aussteller gedeckt ist. Dieser Vorgang kann einige Tage Zeit in Anspruch nehmen.
Papierschecks sind insgesamt selten geworden. Aus diesem Grund haben die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft beschlossen, das Einzugsverfahren für inländische Schecks zum Jahresende 2027 einzustellen. Aktuell finden Sie noch in folgenden wenigen Fällen Anwendung:
Wurde der Verrechnungsscheck innerhalb Deutschlands ausgefertigt, haben Sie acht Tage Zeit für das Einlösen des Schecks. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem er ausgefertigt wurde. Ist diese Gültigkeit bereits abgelaufen, kann es sich lohnen, bei Ihrer Bank nachzuhaken. Manche zeigen sich kulant und nehmen den Scheck noch entgegen. Alternativ können Sie sich an den Aussteller wenden und ihn bitten, den Scheck erneut auszufertigen.
Ausnahmen bestehen, wenn der Scheck außerhalb Deutschlands ausgestellt wurde. Im europäischen Ausland liegt die Frist für das Einlösen eines Schecks bei 20 Tagen, für alle weiteren Länder bei 70 Tagen.
Der Scheck kann auf jedem von Ihnen geführten Bankkonto gutgeschrieben werden, sofern die Bank ihn annimmt. Wird der Scheck nicht eingelöst, weil Ihre Bank dies verweigert, kann er alternativ über eine Vertrauensperson auf deren Konto gutgeschrieben werden, damit diese Ihnen das Geld im Anschluss überweisen kann.
Es gibt verschiedene Arten von Schecks mit jeweils anderen Eigenschaften:

Er gilt als sicher, da der Einlöser durch seine Kontoverbindung eindeutig nachvollziehbar ist.
Barschecks können dagegen leichter von Unbefugten genutzt werden. Eine Rückverfolgung ist schwer möglich.
Orderschecks gelten als besonders sicher, da in der Regel nur die begünstigte Person, die auf dem Scheck vermerkt ist, das Geld erhalten kann.
Die Gebühren für die Einreichung variieren je nach Kreditinstitut und Kontomodell. Meistens fällt bei Bankkonten für innerhalb Deutschlands ausgestellte Schecks eine Pauschale für das Einlösen an. Bei der ING liegt diese beispielsweise bei 3,50 Euro, bei der comdirect sind es 4,90 Euro. Bei der Hypovereinsbank hängen die Kosten vom Kontomodell ab.
Für im Ausland ausgestellte Schecks liegen die Bearbeitungsgebühren zwischen 10 und 15 Euro. Einige Banken nehmen allerdings ausländische Papierschecks nicht mehr an.
Wenn Sie den Scheck per Brief an die Bank schicken, tragen Sie die Portokosten selbst.
Die Gutschrift eines Verrechnungsschecks kann bis zu 8 Tage dauern. Handelt es sich um einen Scheck aus dem Ausland können es mehrere Wochen sein. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Konto des Ausstellers ausreichend gedeckt ist. Dies muss zunächst durch die einlösende bei der ausstellenden Bank geprüft werden. Handelt es sich um größere Beträge oder fehlerhafte Angaben, kann dies die Verfügbarkeit noch weiter verzögern.
Ja, er wird von Unternehmen sogar häufiger genutzt als im privaten Umfeld. Geht es um Rückzahlungen oder Erstattungen, zum Beispiel bei Versicherungen oder Energieversorgern, bekommen Kunden manchmal noch einen solchen Scheck. Auch, um unter Geschäftspartnern Rechnungen auszugleichen, kann er zum Einsatz kommen.
Diese Scheck-Art ist ab der Ausstellung ein rechtlich bindendes Zahlungsversprechen. Er lässt sich nur unter bestimmten Bedingungen stornieren oder widerrufen. Solange der Scheck noch nicht bei der Bank eingelöst wurde, kann der Aussteller eine Sperre veranlassen. Dann versucht die Bank, eine Gutschrift auf das Empfängerkonto zu verhindern. Ist der Scheck verloren oder gestohlen worden, sollte sofort eine Sperre bei der Bank beantragt werden.
Der Scheck muss auf der Rückseite lediglich vom ursprünglichen Empfänger unterschrieben sein, um ihn einlösen zu können. Somit lässt er sich auch weitergeben. Anders der personalisierte Orderscheck: Für eine Weitergabe benötigen Sie eine Vollmacht.
Bei der Ausstellung eines Verrechnungsschecks sollten Sie darauf achten, dass sich ausreichend Guthaben auf Ihrem Konto befindet, damit der Betrag auf dem Scheck problemlos abgebucht werden kann.
Wenn ein Gemeinschaftskonto von zwei Personen geführt wird, müssen in der Regel auch beide Kontoinhaber auf dem Scheck unterschreiben, damit der Betrag auf das Konto ausgezahlt werden kann. Die genauen Einzahlungsmodalitäten können von Bank zu Bank variieren.
Wenn Sie Kunde bei einer Direktbank sind und somit keine Bankfiliale aufsuchen können, stehen Ihnen, je nach Bankenvorgabe, zwei Wege offen:
Beim Postversand eines Schecks empfiehlt sich ein Postversand per Einschreiben. So können Sie sichergehen, dass der Scheck bei der Bank ankommt.
Nein, Sie können einen Scheck zur Zahlung im Einzelhandel nicht nutzen, sondern müssen ihn vorher auf Ihrem Konto einreichen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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