
Wer einen Ratenkredit vorzeitig beenden möchte, kann dafür eigenes Kapital einsetzen oder den laufenden Kredit im Rahmen einer Umschuldung ersetzen. Umgangssprachlich wird dieser Vorgang häufig als Kreditkündigung bezeichnet. Bei einem befristeten Verbraucherkredit endet der Vertrag jedoch in der Regel nicht allein durch eine Kündigungserklärung, sondern durch die Tilgung der offenen Verbindlichkeiten. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen.
Einen Kredit mit festgelegter Laufzeit können Sie grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.
Eine Kündigungsfrist müssen Sie für die Ablösung eines typischen Kredits nicht einhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kreditgeber eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Bei der Aufnahme eines neuen Kredits ist entscheidend, dass sich eine Umschuldung nach Einrechnung aller Kosten tatsächlich lohnt.
Bei unbefristeten Dispo- oder Rahmenkrediten ist eine Kündigung jederzeit möglich. Ist kein Rückzahlungstermin bestimmt, können Verbraucher einen solchen Vertrag ohne Frist kündigen. Eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. Für Kredite mit veränderlicher Verzinsung und für Immobilienfinanzierungen gelten andere Bestimmungen.
Bei der vorzeitigen Tilgung eines Kredits verringern sich die Gesamtkosten um die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten, die auf den abgelösten Zeitraum entfallen. Bei einem typischen Ratenkredit mit gebundenem Sollzinssatz kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der Ablösung zusammenhängenden Schaden verlangen.
Die gesetzliche Obergrenze richtet sich nach der verbleibenden Vertragsdauer:
Bei einer verbleibenden Dauer von höchstens einem Jahr beträgt die Obergrenze 0,5 Prozent.
Die vereinbarten Vertragsbedingungen können kostenlose Sondertilgungen oder eine kostenfreie Gesamtablösung vorsehen. Prüfen Sie deshalb Ihre Kreditunterlagen.
Ein Anspruch des Kreditgebers kann insbesondere ausgeschlossen sein, wenn
Ob die Angaben eines konkreten Vertrags den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, lässt sich nur anhand der jeweiligen Unterlagen beurteilen.
Eine Ablösung kann sich lohnen, wenn Sie die offene Kreditsumme aus vorhandenem Kapital begleichen oder die bestehende Finanzierung durch ein günstigeres Angebot ersetzen können.
Zahlen Sie den Kredit aus eigenen Mitteln zurück, stellen Sie die dadurch ersparten Finanzierungskosten dem möglichen Entschädigungsbetrag gegenüber. Berücksichtigen Sie außerdem, dass Ihnen das eingesetzte Kapital anschließend nicht mehr als finanzielle Reserve zur Verfügung steht.
Bei einer Umschuldung können Sie die mögliche Ersparnis folgendermaßen ermitteln:
Entfallende Zinsen und laufzeitabhängige Kosten des bisherigen Kredits
minus Entschädigungsbetrag für die Ablösung
minus Kosten der Anschlussfinanzierunggleich mögliche Ersparnis
Bereits gezahlte Kreditkosten sind für diesen Vergleich nicht mehr relevant. Entscheidend sind nur die Beträge, die ab dem geplanten Ablösetermin entstehen würden.
Eine Umschuldung kann auch sinnvoll sein, wenn Sie mehrere laufende Verpflichtungen zusammenfassen und dadurch einen besseren Überblick über Ihre monatlichen Zahlungen erhalten. Eine niedrigere Rate allein bedeutet jedoch nicht, dass der neue Kredit insgesamt günstig ist. Wird die Laufzeit verlängert, können die Gesamtkosten trotz einer geringeren Monatsrate steigen.
Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins, die Laufzeit, den Gesamtbetrag und die Bedingungen für kostenlose Sondertilgungen. Entscheidend ist die tatsächliche Gesamtersparnis – nicht allein die Höhe der neuen Kreditrate.
Fordern Sie bei Ihrer bisherigen Bank eine Ablösebescheinigung beziehungsweise Ablöseauskunft für den gewünschten Zahlungstermin an. Darin sollten mindestens folgende Angaben enthalten sein:
die offene Restschuld,
die bis zum Stichtag anfallenden Zinskosten,
eine mögliche Entschädigung der Bank,
der zu zahlende Gesamtbetrag,
das Konto und der Verwendungszweck für die Überweisung sowie,
Möchten Sie den alten Kredit ablösen, schließen Sie zunächst die neue Finanzierung über den CHECK24 Kreditvergleich ab. Geben Sie dafür den Verwendungszweck "Umschuldung/Kredit ablösen" an.
Die neue Bank kann die benötigte Summe anschließend direkt an die alte Bank überweisen. Dafür benötigt sie regelmäßig eine Ablösevollmacht und die Angaben zum bestehenden Vertrag.
Kontrollieren Sie auch bei einer direkten Abwicklung zwischen den Banken, ob die Restschuld, der vorgesehene Zahlungstermin und die weiteren Angaben korrekt sind.
Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Kredit getilgt wurde und keine Forderungen mehr bestehen. Damit ist der Kredit beendet. Prüfen Sie anschließend, ob das erteilte Lastschriftmandat noch benötigt wird. Nach der verbuchten Ablösung dürfen keine regulären Kreditraten mehr eingezogen werden.
Die Kündigung eines Kredits seitens der Bank ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Bei einem Vertrag mit festgelegter Vertragsdauer ist ein vereinbartes ordentliches Kündigungsrecht des Instituts unwirksam. Eine Beendigung kommt jedoch insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug des Darlehensnehmers infrage.
Bevor die Bank den Kredit kündigt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Darlehensnehmer ist mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Rückstand.
Der Rückstand erreicht bei einer Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren mindestens 10 Prozent oder bei einer längeren Laufzeit mindestens 5 Prozent des Nennbetrags. Bezugsgröße ist dabei der ursprüngliche Nennbetrag des Kredits, nicht die Restschuld.
Eine zuvor gesetzte Zahlungsfrist von zwei Wochen ist erfolglos abgelaufen.
Bei der Fristsetzung hat das Kreditinstitut angekündigt, dass es bei ausbleibender Zahlung die gesamte Restschuld verlangt. Zugleich soll es dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über eine einverständliche Regelung anbieten.
Wird der Kredit gekündigt, kann die Bank den noch offenen Betrag fällig stellen.
Eine außerordentliche Beendigung kann außerdem zulässig sein, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers oder der Wert einer Kreditsicherheit wesentlich verschlechtern und dadurch die Tilgung gefährdet ist. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Können Sie eine Rate voraussichtlich nicht pünktlich zahlen, wenden Sie sich frühzeitig an die Bank.
Je nach Vertrag und persönlicher Situation kommen beispielsweise eine vorübergehende Ratenanpassung oder eine andere Zahlungsvereinbarung infrage. Einen Anspruch darauf gibt es grundsätzlich nicht.
Kündigung, Ablösung und Widerruf sind nicht dasselbe:
Bei der Ablösung begleichen Sie einen laufenden Kredit ganz oder teilweise.
Eine Kündigung beendet den Vertrag aufgrund eines gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Kündigungsrechts.
Durch einen fristgerechten Widerruf sind Verbraucher und Bank nicht mehr an ihre auf den Vertragsabschluss gerichteten Erklärungen gebunden.
Im Regelfall können Sie einen Verbraucherdarlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt jedoch nicht, bevor Ihnen eine Vertragsurkunde, eine Vertragsabschrift oder eine Abschrift Ihres Antrags und die erforderlichen Pflichtangaben zur Verfügung gestellt wurden.
Wurde der Kredit bereits ausgezahlt, ist der erhaltene Betrag spätestens 30 Tage nach Abgabe des Widerrufs an die Bank zurückzuzahlen. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Zahlung kann der vereinbarte Sollzins anfallen.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist bleibt die Ablösung eines gewöhnlichen Verbraucherkredits weiterhin möglich.
Ob beide Kreditnehmer unterschreiben müssen, hängt vom Ablöseverfahren und den Bedingungen der Bank ab. Für gemeinsame Erklärungen zum Vertrag oder für eine Umschuldung kann die Mitwirkung beider Personen erforderlich sein.
Bei einem gemeinsamen Kredit bleiben beide Personen für die vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich. Diese Verpflichtung endet erst, wenn die Kreditschuld getilgt wurde oder die Bank eine Person ausdrücklich aus dem Vertrag entlässt.
Kreditvertrag und Restschuldversicherung sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Verträge. Die Versicherung endet daher nicht immer automatisch mit der Ablösung.
Informieren Sie den Versicherer und prüfen Sie die Kündigungsbedingungen. Bei einer Restschuldversicherung mit Einmalbeitrag können Sie abhängig vom Vertrag Anspruch auf die Erstattung eines Teils der Prämie haben. Bei einem Kreditwechsel sollte der bisherige Versicherungsschutz nicht ungeprüft weiterlaufen.
Die ordnungsgemäße Tilgung ist nicht mit einem Zahlungsausfall gleichzusetzen. War der Kredit bei der Schufa gespeichert, wird er nach der Erledigung entsprechend gemeldet.
Beim seit März 2026 verwendeten Schufa-Score wirkt sich ein positiv erledigter Ratenkredit auf das Kriterium „Kreditstatus“ positiv aus. Der gesamte Score kann sich dennoch unterschiedlich entwickeln, weil weitere Merkmale einfließen. Die Information über einen störungsfrei getilgten Kredit wird nach Angaben der Schufa in der Regel drei Jahre nach dem Jahr der Erledigung gelöscht.
Eine Baufinanzierung läuft häufig über viele Jahre und wird meist mit einer Zinsfestschreibung sowie einer grundpfandrechtlichen Sicherheit für die Immobilie vereinbart.
Ob Sie berechtigt sind, den Kredit zu kündigen, welche Frist gilt und welche Kosten entstehen, hängt insbesondere vom Zeitpunkt, von der Sollzinsvereinbarung und vom Grund für die gewünschte Beendigung ab.
Endet die vereinbarte Festzinsphase vor dem vorgesehenen Tilgungstermin und wurde noch keine neue Zinsvereinbarung getroffen, können Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung ist frühestens zu dem Tag möglich, an dem die Festschreibung ausläuft.
Wird der verbleibende Betrag zu diesem Termin beglichen, fällt für die reguläre Beendigung keine Entschädigung wegen künftig entgehender Zinsen an. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie den offenen Betrag aus eigenen Mitteln zahlen oder eine Anschlussfinanzierung benötigen.
Gemäß § 489 BGB kann ein Kredit mit gebundenem Sollzinssatz nach Ablauf von zehn Jahren seit dem vollständigen Empfang der vereinbarten Summe mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Dieses gesetzliche Kündigungsrecht kann der Darlehensnehmer für den gesamten Betrag oder für einen Teil davon nutzen.
Für diese ordentliche Beendigung müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Wurde nach dem Empfang keine neue Vereinbarung über den Zins oder die Tilgungszeit getroffen, endet die Finanzierung frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Während der festgeschriebenen Zinsphase besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ablösung grundsätzlich nur bei einem berechtigten Interesse. Das kann beispielsweise beim Verkauf der finanzierten Immobilie der Fall sein. Der bloße Wunsch, zu einer Bank mit günstigeren Konditionen zu wechseln, reicht regelmäßig nicht aus.
Ohne berechtigtes Interesse kann das Kreditinstitut der Beendigung freiwillig zustimmen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann es für den unmittelbar entstehenden finanziellen Nachteil eine angemessene Entschädigung fordern.
Die Zehnjahresfrist beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem Sie die vereinbarte Kreditsumme vollständig erhalten haben. Nicht maßgeblich sind der Tag der Vertragsunterzeichnung oder die Eintragung der Grundschuld.
Wurde später eine neue Vereinbarung über den Zins oder die Tilgungszeit getroffen, kann stattdessen der Zeitpunkt dieser Vereinbarung maßgeblich sein.
Einen Immobilienkredit mit veränderlichem Sollzinssatz können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank in diesem Fall nicht verlangen, weil diese einen gebundenen Sollzinssatz voraussetzt.
Nach dem Wirksamwerden einer Kündigung gemäß § 489 ist der geschuldete Betrag innerhalb von zwei Wochen zu überweisen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Erklärung als nicht erfolgt. Die Finanzierung läuft dann grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen weiter.
Für diese Kreditart gibt es keine feste gesetzliche Obergrenze. Die bei gewöhnlichen Verbraucherkrediten geltenden Höchstwerte von 1 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent des abgelösten Betrags sind nicht anwendbar.
Bei der Ablösung während der fest vereinbarten Zinsphase kann eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Deren Höhe richtet sich nach dem Schaden, der unmittelbar durch die frühere Tilgung entsteht. Die Bank muss diesen Schaden nach einer anerkannten Methode ermitteln. Bei der häufig verwendeten Aktiv-Passiv-Methode berücksichtigt die Berechnung insbesondere die noch erwarteten Zahlungen und den Ertrag einer laufzeitgleichen sicheren Wiederanlage.
Ersparte Risiko- und Verwaltungskosten sind abzuziehen. Zudem müssen vertragliche Sondertilgungsrechte und Möglichkeiten zur Änderung des Tilgungssatzes den geforderten Betrag mindern.
Fordern Sie eine nachvollziehbare Aufstellung an. Bei einer hohen Forderung oder Zweifeln an den Angaben kann eine unabhängige fachliche oder rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Bei einer Immobilienfinanzierung beträgt die reguläre Widerrufsfrist 14 Tage. Sie beginnt mit dem Vertragsschluss, jedoch nicht, bevor Ihnen die erforderliche Vertragsurkunde oder eine entsprechende Abschrift zur Verfügung gestellt wurde.
Fehlen die vorgeschriebenen Angaben zum Widerrufsrecht und reicht die Bank diese später nach, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat ab Erhalt der nachgeholten Informationen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens ein Jahr und 14 Tage nach dem Vertragsschluss beziehungsweise nach dem späteren Erhalt der Vertragsunterlagen.
Der konkrete Fristbeginn richtet sich daher nach den Vertragsunterlagen und der erteilten Widerrufsinformation.
Damit ein Kredit von der Bank gekündigt werden darf, müssen bei Zahlungsverzug folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Kreditnehmer ist mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Rückstand.
Der Rückstand erreicht insgesamt mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags.
Eine zuvor gesetzte zweiwöchige Frist zur Begleichung des Rückstands ist erfolglos abgelaufen.
Bei der Fristsetzung muss das Kreditinstitut ankündigen, dass es bei ausbleibender Zahlung die gesamte Restschuld verlangt.
Unabhängig vom Zahlungsverzug kann eine außerordentliche Beendigung infrage kommen, wenn sich die Vermögensverhältnisse oder der Wert der Kreditsicherheit wesentlich verschlechtern und dadurch die Tilgung gefährdet ist. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist – wie beim Ratenkredit – im Einzelfall zu prüfen.
Die genannten Vorschriften stammen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
Verbraucherzentrale: Rechte bei Kreditverträgen
Verbraucherzentrale: Immobilienfinanzierung früher ablösen
SCHUFA: Kreditstatus und erledigte Kredite
Hinweis:
Dieser Ratgeber vermittelt einen allgemeinen Überblick und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung kann insbesondere von der Kreditart, dem Abschlussdatum und den Bedingungen des einzelnen Vertrags abhängen. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung lassen sich Fehler, abweichende Einzelfallentscheidungen oder spätere Änderungen der Rechtslage nicht vollständig ausschließen. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder hohen Forderungen sollten Sie Ihre Unterlagen unabhängig prüfen lassen und gegebenenfalls eine Verbraucherzentrale oder eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung hinzuziehen.
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