Anders als bei einem klassischen Pfand bleibt das Fahrzeug beim Kreditnehmer. Welche Bedingungen erfüllt sein sollten und welche Konsequenzen sich aus der Beleihung ergeben können, erfahren Sie hier.
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Für einen Autokredit fordern die meisten Kreditinstitute eine Hinterlegung des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung II). Das finanzierte Fahrzeug wird als Sicherheit verwendet. Kreditinstitute können deshalb für solche Finanzierungen bessere Konditionen ermöglichen.
Zusätzlich zur Abgabe des Kfz-Briefs fordert die Bank die Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung. Anhand dieser wird die Übertragung des Eigentums auf die Bank während der Laufzeit des Fahrzeugkredits geregelt. Gleichzeitig wird darin festgehalten, dass der Käufer weiterhin im Besitz des Fahrzeuges bleibt und das Eigentum nach Laufzeitende wieder auf diesen übergeht. Falls es zu Zahlungsausfällen beim Kredit kommt, kann die Bank das Fahrzeug verkaufen lassen und den Erlös zur Begleichung der Restschuld nutzen.
Wird der Brief gefordert, aber nicht wie vereinbart abgegeben, kann sich je nach Kreditvertrag der Zinssatz erhöhen. Jedoch gibt es auch Banken die Zulassungsbescheinigung II nicht anfordern. Häufig reicht dann eine Kopie des Kaufvertrags.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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