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Welche Sicherheiten muss ich für einen Immobilienkredit haben?

Bei jedem Kredit verlangt die Bank bei der Auszahlung des Geldes eine Sicherheit, die die Bank bei einem Kreditausfall für die Begleichung der Schuld heranziehen kann. Sollte der Schuldner nicht mehr in der Lage sein, das Darlehen zu tilgen, kann die Bank die Sicherheit verkaufen und so die noch ausstehende Schuld begleichen. Sollte es zu einem Kreditausfall kommen, begnügt sich die Bank bei einem normalen Ratenkredit mit der möglichen Pfändung des Gehaltes als Kreditsicherheit. Bei zweckgebundenen Krediten wie beispielsweise dem Autokredit, geht der Besitz am Fahrzeug so lange an die Bank über, bis der Kunde die gesamte Geldschuld an die Bank zurückgezahlt hat. Da die Bank dem Kunden bei einem Immobilienkredit in der Regel einen sehr hohen Betrag leiht, verlangt das Geldhaus auch eine entsprechend hohe Sicherheit. Die größte Sicherheit, die die Bank bei der Vergabe eines Immobilienkredites verlangt, ist der finanzierte Gegenstand selbst – das Haus bzw. die Wohnung. Bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens hat die Bank im Falle eines Zahlungsausfalles also das Recht, die Immobilie über eine Zwangsversteigerung zu verkaufen und so die noch fällige Kreditsumme zu begleichen.

Das Recht zur Zwangsversteigerung der Immobilie kann sich die Bank durch ein sogenanntes Grundpfandrecht sichern. Während Immobilienkredite in Deutschland vor zehn Jahren meist noch über eine Hypothek abgesichert wurden, nutzen Banken und Verbraucher inzwischen eher die Grundschuld, um die Kreditsicherheit schriftlich zu fixieren.

Durch den notariell beglaubigten Eintrag der Grundschuld im Grundbuch ist für jedermann ersichtlich, dass die Bank ein Pfandrecht an der Immobilie hat. Wenn der Schuldner die komplette Kreditsumme an die Bank zurückgezahlt hat, wird auch der Eintrag der Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht. Die Grundschuld ist im Gegensatz zur einer Hypothek nicht an eine bestimmte Forderung gebunden – sollte der Immobilienkredit vollständig getilgt sein und der Kunde nimmt einen weiteren Kredit bei der Bank auf, kann die Grundschuld erneut als Sicherheit verwendet werden. Bei einem Immobilienkredit richtet sich die Höhe des Darlehens nach dem Wert der Immobilie, die der Bank als Kreditsicherheit zur Verfügung steht, nicht nach dem Kaufpreis des Objektes: Bei einer Baufinanzierung spricht man in diesem Zusammenhang von einer Beleihung. Bevor die Bank dem Kunden ein Angebot für einen Immobilienkredit macht, ermittelt sie mit Hilfe detaillierter Objektinformationen den Wert der Immobilie. Die Bank beleiht jedoch nicht den kompletten Objektwert. Nach Abzug eines gewissen Sicherheitsabschlages werden je nach Geldhaus maximal 75 bis 90 Prozent des Objektwertes beliehen.

Zudem spielt wie bei jedem Kredit, das Einkommen des Verbrauchers eine wichtige Rolle bei der Vergabe eines Darlehens. Über eine Bonitätsprüfung stellt die Bank sicher, dass der Verbraucher jeden Monat genug Einkommen hat, um die fälligen Tilgungsraten an die Bank zu überweisen. Sollten sowohl die Immobilie als die Bonität des Kreditnehmers überzeugen, kann die Bank weitere Kreditsicherheiten fordern. Es ist beispielsweise nicht unüblich, dass die Bank mit dem Kunden die Abtretung einer Lebensversicherung vereinbart, falls dieser nicht mehr in der Lage sein sollte, das Darlehen zu tilgen. Je mehr Sicherheiten der Verbraucher der Bank für den Immobilienkredit bieten kann, desto niedriger sind in der Regel die Darlehenszinsen, die für das Darlehen fällig werden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Birgit Zettl ()
Teamlead Online Redaktion Finanzen
Birgit schreibt als gelernte Bankkauffrau, Betriebswirtin und Verbraucherjournalistin seit vielen Jahren als Expertin über Finanzthemen. Seit 2021 setzt sie ihr Wissen bei CHECK24 ein, um die Leser bei ihrer Suche nach den besten Angeboten zu unterstützen.

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