089 - 24 24 11 22 Hilfe und Kontakt
Telefonische Expertenberatung
089 - 24 24 11 22
Montag - Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
baufi@check24.de
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Jetzt vergleichen und Gutscheinpaket im Wert von 240 € sichern!

Bauen und Sanieren: Neue Förderstandards bei der KfW

München, 09.06.2015 | 15:39 | fra

Energieeffizientes Bauen und Sanieren über ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu finanzieren, ist künftig zu höheren Kreditbeträgen möglich. Auf ihrer Website hat die staatliche Förderbank angekündigt, die Höchstgrenze in beiden Fällen auf 100.000 Euro anzuheben.

Energieffizientes Bauen mit der KfW Förderung
Ein energieeffizienter Neubau wird künftig mit höheren Kreditbeträgen von der KfW gefördert.
So wird eine Sanierung gemäß den Energiestandards der KfW bereits ab dem 1. August dieses Jahres anstelle der bisherigen 75.000 Euro mit bis zu 100.000 Euro unterstützt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen neben der Wärmedämmung und dem Einbau neuer Fenster auch die Erneuerung der Heizungsanlage oder auch die Installation einer Lüftungsanlage. Um einen solchen Förderkredit in Anspruch nehmen zu können, setzt die KfW voraus, dass die geplanten Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und der Bauantrag für die betroffene Immobilie vor dem 1. Februar 2002 eingereicht wurde. Bisher galt der 1. Januar 1995 als Stichtag.

Auch für die Förderung eines energieeffizienten Neubaus oder den Ersterwerb eines solchen hat die KfW inzwischen Änderungen angekündigt. Ab dem 1. April 2016 soll der Förderhöchstbetrag demnach von derzeit 50.000 auf 100.000 Euro je Wohneinheit verdoppelt werden. Gleichwohl aber haben sich inzwischen die Mindestanforderungen gemäß Energieeinsparverordnung verschärft, sodass nicht jeder technische Standard, der bisher als förderfähig galt, auch weiterhin von der KfW unterstützt wird. Aus ebendiesem Grund wird die staatliche Förderbank im kommenden Jahr  eine weitere Effizienzklasse mit einem nochmals höheren energetischen Niveau einführen. Für eine entsprechende Förderung wird hier vorausgesetzt, dass ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs bereits am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.

Neben der Erhöhung der Förderhöchstgrenze und der Einführung eines neuen Standards hat die KfW für die Finanzierung eines Bauvorhabens zudem eine weitere Variante der Zinsbindung angekündigt. Zusätzlich zur bisherigen zehnjährigen Zinsbindung für sämtliche Laufzeiten sollen Kreditnehmer ab dem Frühjahr 2016 demnach bei einer Darlehenslaufzeit von 20 bis 30 Jahren auch eine 20-jährige Zinsbindungsfrist wählen können.

Für die Finanzierung eines Sanierungs- oder Bauvorhabens über ein subventioniertes Darlehen der KfW fallen derzeit äußerst niedrige Zinsen an. So werden für eine energetische Sanierung unabhängig von der Kreditlaufzeit aktuell Effektivzinsen von 0,75 Prozent fällig. Bei einem Neubau zahlen Kreditnehmer je nach Effizienzklasse derzeit zwischen 0,75 und 0,85 Prozent effektiv. Darüber hinaus sind in Abhängigkeit vom erreichten Energiestandard Tilgungszuschüsse von bis zu zehn Prozent möglich, durch welche sich die Gesamtkosten einer Immobilienfinanzierung nochmals verringern.

CHECK24 Service

CHECK24 Baufinanzierung

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

089 - 24 24 11 22

9 - 18 Uhr | Mo - Fr

oder eine Mail an: