Viele Ehepaare glauben, dass sie automatisch für die Schulden des anderen haften – das stimmt nicht. Lesen Sie hier, wann der Ehepartner wirklich für Kreditschulden haftet, welche Ausnahmen das Gesetz kennt und welche Rolle der Güterstand spielt.
Bei einem Kredit mit zwei Kreditnehmern haften beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch für den gemeinsam aufgenommenen Betrag. Nach einer Trennung oder Scheidung beispielsweise kann der Kredit unter bestimmten Voraussetzungen umgeschrieben oder per Umschuldung durch einen neuen Einzelkredit abgelöst werden. Ob die Kreditnehmer verheiratet sind, spielt dabei keine Rolle.
Aus einem gemeinsamen Kredit – egal, ob es sich um eine Immobilienfinanzierung oder einen Ratenkredit handelt – rauszukommen, ist nicht ganz einfach, da beide Kreditnehmer für die Rückzahlung des Darlehens verantwortlich sind. Das bedeutet: Zahlt einer nicht, muss der andere, also der zweite Kreditnehmer, die volle Rate übernehmen. Folgende Möglichkeiten gibt es, um sich aus der gemeinsamen Haftung zu lösen:
Will ein Kreditnehmer aus dem Vertrag aussteigen, zum Beispiel bei einer Trennung oder Scheidung, kann der Kredit umgeschrieben werden. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Alle Parteien – also Kreditnehmer und Kreditgeber – müssen dem zustimmen. Zwei Möglichkeiten:
Wenn die Bank einer Umschreibung nicht zustimmt, kann eine Umschuldung eine Alternative sein. Dabei nimmt einer der beiden Partner einen neuen Kredit allein auf, um den bestehenden gemeinsamen Kredit abzulösen.
Eine Umschuldung kann zusätzliche Kosten verursachen, etwa durch Zinsunterschiede oder eine Vorfälligkeitsentschädigung. Trotzdem ist sie oft der praktischste Weg, um aus einem Kredit mit zwei Kreditnehmern rauszukommen. Die Umschuldung eines Immobilienkredits ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Entscheidend ist, wie lange der Kredit schon besteht und ob die Zinsbindung ausgelaufen ist.
Wurde der Kredit für ein Haus, Auto oder eine größere Anschaffung aufgenommen, kann ein Verkauf helfen, den Kredit vollständig zu tilgen.
Gerade bei Immobilien ist der Verkauf nach einer Trennung oder Scheidung oft die einfachste Lösung, wenn keine Partei den Kredit allein übernehmen kann.
Ob ein Paar verheiratet ist oder nicht, hat auf den Kreditvertrag selbst keine Auswirkung. Auch bei einer Trennung ohne Ehe bleibt der Vertrag bestehen. Beide Kreditnehmer sind weiterhin verpflichtet, die Raten zu zahlen – ganz gleich, ob sie noch zusammenleben oder nicht.
Der Kreditvertrag bleibt auch bei einer Scheidung bestehen. Die beiden Ex-Partner sollten sich einigen, wer für die Rückzahlung des Darlehens nach der Trennung zuständig ist. Wenn ein Paar zum Beispiel gemeinsam ein Auto finanziert hat und ein Partner das Auto übernimmt, sollte dieser auch für die Rückzahlung des Darlehens sorgen. Der Ausstieg aus dem Vertrag muss direkt mit der Bank geklärt werden.
Ja, ein gemeinsamer Kredit kann nach einer Trennung umgeschrieben werden. Vorausgesetzt, alle Beteiligten stimmen zu. Die Bank wird nur dann zustimmen, wenn sie sicher ist, dass der verbleibende Kreditnehmer den Kredit auch allein zurückzahlen kann.
In der Regel nicht. Ein bestehender Kredit lässt sich nicht einfach splitten, weil beide Kreditnehmer gemeinsam für die gesamte Summe haften. Ein möglicher Weg ist eine Umschuldung oder eine Schuldhaftentlassung. Dabei wird der alte Vertrag ganz oder teilweise abgelöst und einer übernimmt die Verantwortung allein.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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