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Briefgrundschuld

Was ist eine Briefgrundschuld?

Eine Briefgrundschuld ist eine grundpfandrechtliche Absicherung bei einer Finanzierung und eine von zwei möglichen Formen der Grundschuld. Kreditinstitute haben mithilfe einer Briefgrundschuld die gesetzliche Möglichkeit, das vergebene Darlehen abzusichern, um die eingetragene Immobilie bei Zahlungsausfällen veräußern zu lassen. Die Briefgrundschuld kann bei der Aufnahme einer Baufinanzierung oder der Beleihung eines Objekts zum Zweck der Kapitalbeschaffung zum Tragen kommen. In der Praxis ist bei privaten Baufinanzierungen jedoch die Buchgrundschuld üblich.

Wie funktioniert eine Briefgrundschuld?

Die Höhe der Besicherung wird sowohl bei der Buchgrundschuld als auch bei der Briefgrundschuld im Grundbuch der jeweiligen Immobilie eingetragen. Bei der Briefgrundschuld erhält die kreditgebende Bank zusätzlich eine Urkunde, den sogenannten Grundschuldbrief. Bei Abtretung der Grundschuld wird immer auch der Grundschuldbrief zusammen mit einer Abtretungserklärung übergeben. Eine Grundschuldabtretung ist im Vergleich zu einer Buchgrundschuld nicht mit erneuten Gebühren verbunden. Bei Verlust der Urkunde muss eine Kraftloserklärung des Grundschuldbriefs beantragt werden.

Welche Informationen enthält der Grundschuldbrief?

Im Grundschuldbrief sind alle wichtigen Informationen bezüglich des Darlehens vermerkt. Darin enthalten sind

  • die Höhe des Darlehens,
  • Angaben zum besicherten Objekt,
  • der Name des Gläubigers,
  • Zinssatz und Fälligkeit des Darlehens.

Zudem enthält der Grundschuldbrief ein amtliches Siegel und Informationen zum zuständigen Grundbuchamt und Amtsgericht.

Was ist die Alternative zur Briefgrundschuld?

Die Alternative zur Briefgrundschuld ist die Buchgrundschuld. Sie ist heute das übliche Verfahren bei Finanzierungen, die durch eine Immobilie besichert werden. Dabei muss kein Grundschuldbrief mehr erstellt und weitergegeben werden. Alle entscheidenden Details zur Besicherung sind ausschließlich im Grundbuch hinterlegt. Die Besicherung durch eine Buchgrundschuld ist unkomplizierter und kostengünstiger, da für die Erstellung des Grundschuldbriefs Mehrkosten von bis zu 25 Prozent im Vergleich zur Buchgrundschuld anfallen. Auch eine Kraftloserklärung bei Verlust der Urkunde ist kostenpflichtig.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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