Beispiel 1: Knieverletzung beim Gartenunfall
Eine 42-jährige Büroangestellte stürzt beim Heckenschneiden im eigenen Garten und reißt sich das vordere Kreuzband. Trotz OP und Reha bleibt eine dauerhafte Funktionseinschränkung des Knies bestehen.
Da der Unfall in der Freizeit passiert ist, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Eine private Unfallversicherung zahlt, je nach festgestelltem Invaliditätsgrad gemäß Gliedertaxe, eine einmalige Geldleistung an die Versicherte aus.
Wichtig: Die genaue Höhe hängt von der individuellen Tarifbedingung, dem ärztlich attestierten Invaliditätsgrad und der gewählten Progression ab.


