Private Unfall­versicherung wechseln

15€
Cashback
bis 30.06.

Bis 30.06. abschließen und bis zu 15 € sichern

 

Schließen Sie bis zum 30.06. eine Unfallversicherung bei einem der folgenden Versicherer über CHECK24 ab und sichern Sie sich Ihre Prämie:

 

  • AXA: bis zu 15 € auf den Tarif Unfallversicherung
  • CosmosDirekt: bis zu 15 € auf die Tarife Basis, Comfort
  • HanseMerkur: bis zu 15 € auf den Tarif Smart Premium Partner
  • Interrisk: bis zu 15 € auf die Tarife Balance XXL Plus, Balance XXL Maxi

 

Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Wen möchten Sie versichern?
  • Über 100 Tarifvarianten
    vergleichen
  • Nirgendwo Günstiger Garantie
  • Günstige private Unfallversicherung ab 3,40 €
    Unfall-Versicherungsvergleich – So viel können Sie sparen
    Beispielrechnung:
    Günstigster Tarif
    3,40 € monatlich
    Teuerster Tarif
    17,90 € monatlich
    81 %
    Gesamtersparnis
    • Versicherte Person: *01.01.2000, Beruf: Fachangestellte/-r
    • Versichert: Grundsumme: 100.000 €, Progression: 225 %, Unfallrente: keine, Todesfallsumme: 5.000 €, Krankenhaustagegeld: keines
    • Günstigster Tarif: Neodigital NEO S für 3,40 € monatlich
    • Teuerster Tarif: ARAG Premium für 17,90 € monatlich
    Gesamtersparnis: 81 %
    Quelle: CHECK24 Unfallversicherungs-Vergleich, Berechnung von 06/2026
Clock Icon

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist es nicht getan: Sie sollten Ihre Police regelmäßig überprüfen.
  • Die Versicherer überarbeiten ihre Tarife regelmäßig – aktuelle Tarife bieten häufig einen besseren Schutz als ältere Verträge.
  • Vor allem nach einer Heirat oder der Geburt eines Kindes sollten Sie Ihren Versicherungsschutz checken.
  • Wir erklären Ihnen, wie ein Wechsel der Unfallversicherung in vier Schritten funktioniert.

Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann

Der Wettbewerb führt dazu, dass die Anbieter ihre Versicherungsbedingungen regelmäßig überarbeiten und gute aktuelle Tarife oftmals einen besseren Schutz bieten als Verträge, die vor einigen Jahren abgeschlossen wurden.

Gerade die Höhe des Versicherungsschutzes sollte regelmäßig überprüft werden. Schauen Sie in Ihrem Versicherungsschein nach, ob die vereinbarte Grundsumme und Progression ausreichen, damit Sie bei einer schweren Invalidität genügend Geld erhalten.

Überprüfen Sie außerdem, ob Ihr Tarif alle Leistungen umfasst, die Sie benötigen. Mögliche Zusatzleistungen sind etwa eine monatliche Unfallrente, eine Todesfallsumme für die Angehörigen oder ein Krankenhaustagegeld. Die Unfallversicherung sollte alle nötigen Zusatzleistungen beinhalten. Überflüssige Zusatzbausteine können entfallen und senken in der Regel die Kosten.

Info IconHöhe des Versicherungsschutzes

Wir raten dazu, mindestens das Dreifache des Brutto-Jahreseinkommens als Grundsumme zu vereinbaren. Als Progression sollten Sie mindestens 225 Prozent wählen. Bei einer Vollinvalidität sollte die Leistung so hoch ausfallen, dass Sie damit einige Jahre ohne Einkommen auskommen könnten.

Tarif überprüfen, wenn sich etwas in Ihrem Leben ändert

Schwangere Frau hält ihren Bauch - Geburt - Überprüfung Unfallversicherung

Aber auch, wenn sich etwas in Ihrem Leben ändert, sollten Sie eine vorhandene Unfallversicherung einem Check unterziehen – beispielsweise nach einer Heirat oder der Geburt eines Kindes. Viele Gesellschaften bieten einen Rabatt, wenn sich mehrere Familienmitglieder gleichzeitig absichern. Aber Sie sollten prüfen, ob es nicht günstiger ist, für jeden aus der Familie einen eigenen Vertrag abzuschließen.

Wenn Sie den Beruf wechseln, ändert sich die Berechnungsgrundlage für den Beitrag. Stellen Sie daher sicher, dass die Unfallversicherung im Preis-Leistungs-Verhältnis immer noch günstig ist. Auch riskante Hobbys wie Tauchen oder Gleitschirmfliegen können zu Zuschlägen führen oder im aktuellen Tarif gar nicht versichert sein. Nehmen Sie ein solches Hobby auf und wird es von der aktuellen Police nicht abgedeckt, sollten Sie zu einem anderen Tarif wechseln.

So funktioniert ein Wechsel der Unfallversicherung

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihre bestehende Unfallversicherung zu wechseln, sollten Sie nach den folgenden vier Schritten vorgehen.

  • Kündigungsfrist prüfen
    Prüfen Sie, welche Kündigungsfrist gilt. In der Regel lässt sich eine private Unfallversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Wurde die Versicherung für eine Laufzeit von mindestens drei Jahren abgeschlossen, kann sie frühestens im 3. Jahr gekündigt werden.

    In bestimmten Fällen haben Sie auch ein Sonderkündigungsrecht. Erhöht die Versicherung etwa die Beiträge, können Sie die Police innerhalb eines Monats nach der Ankündigung kündigen.
  • Unfallversicherungen vergleichen
    Vergleichen Sie möglichst viele Unfallversicherungen miteinander, um eine günstige Unfallversicherung zu finden, die für Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Dazu können Sie den Online-Vergleich von CHECK24 nutzen – hier finden Sie insgesamt 100 verschiedene Tarife.
  • Neuen Tarif abschließen
    Schließen Sie den neuen Tarif ab. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz möglichst nahtlos an das Ende Ihres bestehenden Versicherungsvertrags anknüpft. So vermeiden Sie eine Lücke in Ihrem Unfallschutz.
  • Alte Unfallversicherung kündigen
    Kündigen Sie Ihre alte Unfallversicherung. Die Kündigung müssen Sie schriftlich bei Ihrem Versicherer einreichen. Am besten versenden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein, um belegen zu können, dass es zugestellt wurde.

    Alternativ können Sie den Kündigungsservice von CHECK24 nutzen, um Ihre Kündigung ganz einfach online zu übermitteln. Sie erhalten dann eine Sendebestätigung per E-Mail.

Häufige Fragen

Worauf muss ich achten, wenn sich meine Lebenssituation ändert?

Eine Veränderung der Lebenssituation kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz Ihrer privaten Unfallversicherung haben.


Heirat / Lebenspartnerschaft

Wenn ein Versicherungsnehmer heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, ist der nicht-versicherte Lebenspartner in einigen Tarifen für einen bestimmten Zeitraum prämienfrei mitversichert. Meistens gilt diese kostenlose Familien-Vorsorgeversicherung ab dem Zeitpunkt der Heirat oder Eintragung der anerkannten Lebensgemeinschaft für maximal zwölf Monate.

Tip IconVersicherungsschutz für Partner befristet und eingeschränkt

Der Versicherungsschutz für den beitragsfrei mitversicherten Partner ist in der Regel stark eingeschränkt und gilt nur einige Monate. Nur mit einer Partner- oder Familienunfallversicherung verfügen Sie und Ihr Partner über einen dauerhaften und vollwertigen Unfallschutz.


Kinder

Im Rahmen der Familien-Vorsorge­versicherung gewähren viele Unfallversicherer bei einer Schwanger­schaft, Geburt oder Adoption ebenfalls für einen begrenzten Zeitraum von meist einem Jahr einen prämienfreien Versicherungs­schutz.

Beantragt der Versicherungsnehmer, im Rahmen der Familienvorsorge ein neugeborenes oder adoptiertes Kind in den Versicherungsvertrag mit aufzunehmen, verzichten die Versicherer in der Regel auf eine Gesundheitsprüfung. Die beitragsfreie Vorsorgeversicherung ist in der Regel auf eine festgelegte Versicherungssumme begrenzt.

Es empfiehlt sich allerdings für das Kind einen eigenen, vollwertigen Kinderunfallschutz abzuschließen. Denn Kinder sind besonders unfallgefährdet.

Tip IconBei Familiengründung Absicherung überprüfen

Wer eine Familie gründet, sollte die Absicherung für den Fall eines Unfalls oder Todes überprüfen. Geprüft werden sollte, ob die einst gewählte Versicherungssumme einer Unfallversicherung einen ausreichenden Invaliditätsschutz bietet und ob die bezugsberechtigten Personen für eine Todesfallleistung geändert werden müssen.

Für den Todesfall sollten Angehörige zudem mit einer Risikolebensversicherung abgesichert werden.


Volljährigkeit oder Wechsel ins Senioren-Alter

Da das Unfallrisiko altersabhängig ist, nehmen die Unfallversicherer eine Beitragsänderung vor, wenn ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Eine weitere altersabhängige Beitragsanpassung erfolgt, wenn der Versicherte als Senior gilt. Diese Altersgrenze liegt meist bei 65 Jahren. In beiden Fällen werden Sie vom Versicherer über die Änderungen informiert.


Berufs- oder Arbeitsplatzwechsel

Wenn die versicherte Person den Beruf wechselt, muss der Versicherer darüber informiert werden. Es wird dann geprüft, ob die neue berufliche Tätigkeit mit einem höheren oder niedrigeren Unfallrisiko verbunden ist. Je nach Berufsrisiko (Gefahrengruppeneinteilung nach dem Berufsgruppenverzeichnis) kann eine Beitragserhöhung oder -senkung die Folge sein.


Umzug, Namensänderung oder neue Kontoverbindung

Wenn Sie umziehen oder sich Ihr Name ändert, sollten Sie dem Versicherer Bescheid geben. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie auch zukünftig wichtige Mitteilungen erhalten. Auch eine neue Kontoverbindung sollten Sie zeitnah melden, damit Sie bei einer Einzugs­ermächtigung keinen Zahlungsverzug riskieren.

Besteht die Möglichkeit, die Unfallversicherung zu wechseln?

Es gibt viele Gründe und Möglichkeiten, die private Unfallversicherung zu wechseln. Ein Anbieter- oder Tarifwechsel kann sich beispielsweise lohnen, wenn sich die persönlichen Lebensumstände geändert haben. Sinnvoll ist ein Versicherungswechsel auch, wenn Sie die gleichen oder sogar mehr Leistungen bei einem anderen Anbieter zu einem günstigeren Preis erhalten.


Tarifwechsel

Wenn Sie heiraten oder ein Kind bekommen, können Sie in der Regel problemlos bei Ihrem Anbieter eine Erweiterung des Unfallschutzes veranlassen. Auch der Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ist meist kein Problem.


Anbieterwechsel

Wenn Sie mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis Ihres Tarifs oder dem Kundenservice Ihres Anbieters unzufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Tipp: Es lohnt sich generell, Versicherungen regelmäßig zu prüfen, zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. Oftmals gibt es seit Ihrem Vertragsabschluss leistungsstärkere und auch preisgünstigere Tarife.


Die wichtigsten Schritte für einen Wechsel der Unfallversicherung zusammengefasst:

  • Kündigungsrechte und -fristen des bestehenden Vertrages prüfen
  • Unfallversicherungen vergleichen
  • neue Unfallversicherung abschließen
  • alte Unfallversicherung kündigen
Tip IconWichtig

Achten Sie darauf, dass die Laufzeit der neuen Unfallversicherung nahtlos an das Ende des alten Versicherungsvertrages anknüpft. Auf diese Weise vermeiden Sie eine Lücke in Ihrem Unfallschutz.

Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag der Unfallversicherung ändern?

Einige Änderungen müssen dem Versicherer mitgeteilt werden, andernfalls riskieren Sie den Versicherungsschutz Ihrer privaten Unfallversicherung. Da das Unfallrisiko eines Berufs ein wichtiger Faktor bei der Beitragsberechnung ist, muss beispielsweise der Berufswechsel einer versicherten Person dem Unfallversicherer unbedingt mitgeteilt werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen wesentliche Punkte vor, die zu einer Vertrags- oder Tarifänderung führen können.

Versicherte Personen: Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, beispielsweise weil Sie ein Kind bekommen, können Sie den versicherten Personenkreis erweitern. Geben Sie in diesem Fall einfach Ihrem Versicherer Bescheid. Dieser nimmt entsprechend der Daten des Kindes eine Beitragsberechnung vor und nimmt das Kind in den Unfallschutz auf. Sie können allerdings auch eine einzelne Kinderunfallversicherung abschließen

Berufswechsel/Arbeitsplatzwechsel: Wenn Sie Ihren Beruf wechseln oder eine neue Arbeit aufnehmen, müssen Sie diese Veränderung Ihrem Unfallversicherer mitteilen. Es könnte sein, dass Sie durch die veränderte berufliche Tätigkeit in eine andere Risikogruppe fallen, was zu einer Beitragsneuberechnung führt. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der neue Beruf aufgrund des hohen Unfallrisikos nicht versicherbar ist.

Namens- und Adressänderung: Wenn Sie umziehen oder sich aufgrund einer Heirat Ihr Name ändert, geben Sie bitte dem Versicherer Bescheid. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie auch zukünftig wichtige Mitteilungen Ihres Versicherers erhalten.

Kontoänderungen: Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben und die Bank wechseln, teilen Sie dies Ihrem Versicherer mit. Somit riskieren Sie keinen Zahlungsverzug und auch nicht Ihren Versicherungsschutz.

Leistungsanpassung: Eine Anpassung der Versicherungsleistungen ist bei der privaten Unfallversicherung in der Regel kein Problem. Wenn Sie etwa die Progression erhöhen und eine Unfallrente in den Unfallschutz integrieren möchten, geben Sie einfach dem Versicherer Bescheid. Es folgt eine entsprechende Leistungs- und Beitragsanpassung.

Tipp: Kunden, die über CHECK24 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, können kostenlos den Vertragsänderungsservice nutzen. Damit können die oben genannten Änderungen und viele weitere schnell und einfach durchgeführt werden.

Bewertungen zu CHECK24 Versicherungen

CHECK24 Versicherungen
eKomi Bewertungen ansehen
5 / 5
33889 Bewertungen
(letzte 12 Monaten)
CHECK24 Kundenbewertungen von eKomi
Verteilung der Gesamtbewertung

Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.

alle Bewertungen
96,1 %
3,8 %
0,1 %
0,0 %
0,0 %