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Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte sind nicht gesetzlich unfallversichert – sie erhalten stattdessen Leistungen aus der Dienstunfallfürsorge nach dem BeamtVG.
  • Die Unfallfürsorge greift nur bei einem Dienstunfall, also bei Unfällen im Dienst, auf Dienstreisen oder auf dem direkten Arbeitsweg.
  • Freizeit-, Urlaubs- und Haushaltsunfälle sind dagegen nicht abgedeckt – obwohl hier mehr als 70 Prozent aller Unfälle passieren.
  • Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke und zahlt eine einmalige Geldsumme bei dauerhafter Invalidität.
  • Für Beamte empfehlen wir eine Grundsumme in Höhe des drei- bis fünffachen Brutto-Jahreseinkommens sowie eine Progression von 225 Prozent.

Unfallversicherung für Beamte

Beamtinnen und Beamte sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Stattdessen schützt sie die Unfallfürsorge des Dienstherrn – allerdings nur bei einem Dienstunfall. Für Unfälle in der Freizeit, im Urlaub oder im Haushalt besteht dagegen kein dienstlicher Schutz.

Da mehr als 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit und im Haushalt passieren, bleibt für Beamte eine erhebliche Versorgungslücke, die sich am besten mit einer privaten Unfallversicherung schließen lässt.

Was deckt die Dienstunfallfürsorge ab?

Die Unfallfürsorge ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Sie greift, wenn Beamte einen Dienstunfall erleiden. Als Dienstunfall gilt nach § 31 BeamtVG ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, das einen Körperschaden verursacht und in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.

Die Dienstunfallfürsorge umfasst unter anderem:

  • Heilbehandlung (§ 33 BeamtVG): Übernahme der Kosten für die ärztliche Behandlung sowie Reha-Maßnahmen.
  • Unfallausgleich (§ 35 BeamtVG): Monatliche Zahlung bei einer dauerhaften Erwerbsminderung von mindestens 25 Prozent über mehr als sechs Monate.
  • Unfallruhegehalt (§ 36 BeamtVG): Erhöhte Versorgung bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls – bis zu 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
  • Einmalige Unfallentschädigung (§ 43 BeamtVG): Einmalzahlung bei besonders schweren Schäden.
  • Hinterbliebenenversorgung (§§ 38–42 BeamtVG): Witwen- bzw. Witwergeld sowie Waisengeld bei Tod infolge eines Dienstunfalls.
  • Sachschadenersatz: Erstattung beschädigter Kleidung, Brillen oder vergleichbarer Gegenstände.
Info IconFrist für die Unfallmeldung

Ein Dienstunfall muss innerhalb von zwei Jahren beim Dienstherrn gemeldet werden. Spätere Meldungen sind nach § 45 BeamtVG nur in Ausnahmefällen und maximal bis zu zehn Jahren nach dem Unfall möglich.

Wo die Unfallfürsorge an ihre Grenzen stößt

So umfangreich die Dienstunfallfürsorge auf den ersten Blick wirkt – sie hat klare Grenzen. Geschützt sind ausschließlich Unfälle im Dienst, auf Dienstreisen sowie auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit (Wegeunfall).

Nicht abgedeckt sind dagegen Unfälle, die sich in folgenden Situationen ereignen:

  • Freizeit und Hobby – etwa beim Sport, Heimwerken oder im Garten
  • Urlaubsreisen im In- und Ausland
  • Haushaltsunfälle – Stürze, Verbrennungen oder Unfälle im Haushalt sind keine Dienstunfälle
  • Private Erledigungen während der Dienstzeit (z. B. Arztbesuch in der Mittagspause)
  • Unfälle nach dem Eintritt in den Ruhestand, sofern sie keinen Zusammenhang mehr zum früheren Dienst haben

Die Dienstunfallfürsorge zahlt zudem grundsätzlich keine Einmalleistung in Höhe einer frei gewählten Versicherungssumme. Hohe Folgekosten – etwa für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung, ein neues Auto oder eine langwierige Reha – müssen Beamte häufig zumindest teilweise selbst tragen.

Leistungen der privaten Unfallversicherung für Beamte

Mit einer privaten Unfallversicherung schließen Beamtinnen und Beamte die Lücke der Unfallfürsorge. Der Schutz gilt rund um die Uhr und weltweit – also auch in der Freizeit, im Urlaub und im Haushalt.

Im Fall einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität) zahlt die Versicherung eine einmalige Geldsumme aus. Diese richtet sich nach der bei Vertragsabschluss vereinbarten Grundsumme, dem Invaliditätsgrad und der gewählten Progression.

Empfehlung für Grundsumme und Progression

CHECK24 empfiehlt für berufstätige Beamte:

  • Grundsumme: das drei- bis fünffache Brutto-Jahreseinkommen
  • Progression: 225 Prozent als sinnvoller Mindeststandard, bei hohem Schutzbedürfnis bis zu 500 Prozent
Info IconBeispiel: Maximaler Auszahlungsbetrag

Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro und einer Progression von 225 Prozent beträgt der maximale Auszahlungs­betrag im Fall einer Vollinvalidität 225.000 Euro.

Je nach Tarif übernimmt die private Unfallversicherung außerdem Bergungs- und Rettungskosten sowie Kosten für kosmetische Operationen infolge eines Unfalls.

Sinnvolle Zusatzleistungen für Beamte

Auf Wunsch können Beamte ihren Versicherungsschutz mit folgenden Bausteinen erweitern:

  • Lebenslange Unfallrente: Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent zahlt die Versicherung zusätzlich zur einmaligen Summe eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe – lebenslang.
  • Krankenhaustagegeld: Für jeden unfallbedingten Tag im Krankenhaus wird der vereinbarte Tagessatz – zum Beispiel 20 Euro – ausgezahlt.
  • Todesfallleistung: Sollte der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen versterben, erhalten Hinterbliebene die vereinbarte Todesfallsumme.
  • Genesungsgeld: Zusätzliche Zahlung über mehrere Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt.
Tip IconFamilie und Partner mitversichern

Sie möchten auch Ihren Partner und Ihre Kinder absichern? Mit einer Familienunfallversicherung bündeln Sie den Schutz für alle Familienmitglieder in einem Vertrag – oft günstiger als mehrere Einzelpolicen.

Den passenden Tarif finden Sie schnell und unkompliziert mit dem Unfallversicherung-Rechner von CHECK24.

Weitere wichtige Versicherungen für Beamte

Die private Unfallversicherung ist ein zentraler Baustein der Absicherung – sollte aber durch weitere, auf Beamte zugeschnittene Versicherungen ergänzt werden:

  • Dienstunfähigkeitsversicherung: Sichert das Einkommen ab, wenn Beamte dauerhaft dienstunfähig werden und nicht in den Ruhestand versetzt werden. Greift auch bei Krankheit – die häufigste Ursache für Dienstunfähigkeit.
  • Beihilfeergänzende private Krankenversicherung: Übernimmt den Teil der Krankheitskosten, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist.
  • Diensthaftpflichtversicherung: Schützt vor Regressforderungen des Dienstherrn bei dienstlich verursachten Schäden – relevant insbesondere für Polizei, Lehrer und Bundeswehrangehörige.
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