Beamtinnen und Beamte sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Stattdessen schützt sie die Unfallfürsorge des Dienstherrn – allerdings nur bei einem Dienstunfall. Für Unfälle in der Freizeit, im Urlaub oder im Haushalt besteht dagegen kein dienstlicher Schutz.
Da mehr als 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit und im Haushalt passieren, bleibt für Beamte eine erhebliche Versorgungslücke, die sich am besten mit einer privaten Unfallversicherung schließen lässt.
Die Unfallfürsorge ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Sie greift, wenn Beamte einen Dienstunfall erleiden. Als Dienstunfall gilt nach § 31 BeamtVG ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, das einen Körperschaden verursacht und in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.
Die Dienstunfallfürsorge umfasst unter anderem:
Ein Dienstunfall muss innerhalb von zwei Jahren beim Dienstherrn gemeldet werden. Spätere Meldungen sind nach § 45 BeamtVG nur in Ausnahmefällen und maximal bis zu zehn Jahren nach dem Unfall möglich.
So umfangreich die Dienstunfallfürsorge auf den ersten Blick wirkt – sie hat klare Grenzen. Geschützt sind ausschließlich Unfälle im Dienst, auf Dienstreisen sowie auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit (Wegeunfall).
Nicht abgedeckt sind dagegen Unfälle, die sich in folgenden Situationen ereignen:
Die Dienstunfallfürsorge zahlt zudem grundsätzlich keine Einmalleistung in Höhe einer frei gewählten Versicherungssumme. Hohe Folgekosten – etwa für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung, ein neues Auto oder eine langwierige Reha – müssen Beamte häufig zumindest teilweise selbst tragen.
Mit einer privaten Unfallversicherung schließen Beamtinnen und Beamte die Lücke der Unfallfürsorge. Der Schutz gilt rund um die Uhr und weltweit – also auch in der Freizeit, im Urlaub und im Haushalt.
Im Fall einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität) zahlt die Versicherung eine einmalige Geldsumme aus. Diese richtet sich nach der bei Vertragsabschluss vereinbarten Grundsumme, dem Invaliditätsgrad und der gewählten Progression.
CHECK24 empfiehlt für berufstätige Beamte:
Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro und einer Progression von 225 Prozent beträgt der maximale Auszahlungsbetrag im Fall einer Vollinvalidität 225.000 Euro.
Je nach Tarif übernimmt die private Unfallversicherung außerdem Bergungs- und Rettungskosten sowie Kosten für kosmetische Operationen infolge eines Unfalls.
Auf Wunsch können Beamte ihren Versicherungsschutz mit folgenden Bausteinen erweitern:
Sie möchten auch Ihren Partner und Ihre Kinder absichern? Mit einer Familienunfallversicherung bündeln Sie den Schutz für alle Familienmitglieder in einem Vertrag – oft günstiger als mehrere Einzelpolicen.
Den passenden Tarif finden Sie schnell und unkompliziert mit dem Unfallversicherung-Rechner von CHECK24.
Die private Unfallversicherung ist ein zentraler Baustein der Absicherung – sollte aber durch weitere, auf Beamte zugeschnittene Versicherungen ergänzt werden: