Unfallversicherung für Hausfrauen und Hausmänner

Ein Unfall kann jederzeit und überall geschehen und schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Dabei unterschätzen viele das Risiko: Nur rund jeder Zehnte fürchtet sich vor einem Unfall zu Hause. Tatsächlich passiert aber mehr als jeder dritte Unfall der Erwachsenen im Haushalt oder Garten.

Für wen suchen Sie eine Unfallversicherung?
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mehr als jeder dritte Unfall ereignet sich im Haushalt oder Garten. Hier besteht kein gesetzlicher Unfallschutz.
  • Schließen Sie die Lücke in Ihrem Versicherungsschutz mit einer privaten Unfallversicherung.
  • Damit sind Sie als Hausfrau oder -mann vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls geschützt.
  • Für Hausfrauen und Hausmänner empfehlen wir eine Grundsumme von 75.000 Euro sowie eine Progression von 225 Prozent.

Gerade Haus­frauen und Hausmänner, die keinen gesetzlichen Unfall­schutz genießen, sollten sich daher mit einer privaten Unfallversicherung finanziell absichern.

Schwere Unfälle können hohe Kosten nach sich ziehen, zum Beispiel für Krankenhaus­aufenthalte, Reha-Maßnahmen oder den barriere­freien Umbau von Haus oder Wohnung – von dem möglichen Verdienst­ausfall aufgrund von beruflichen Beeinträchtigungen ganz zu schweigen.

Warum Hausfrauen und Hausmänner keinen gesetzlichen Schutz haben

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei schwerwiegenden Unfällen, die sich in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg ereignen. Personen, die sich zu Hause um ihre Kinder kümmern und nicht erwerbstätig sind, sind demnach nicht gesetzlich unfallversichert.

Bei einem Unfall – etwa auf dem Weg zum Kindergarten oder Supermarkt – erhalten Hausfrauen und Hausmänner somit von der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Cent.

Folgende Situationen sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt:

  • Stürze: Treppen, Leitern, nasse Böden, lose Teppiche – Stürze sind die mit Abstand häufigste Unfallursache im Haushalt.
  • Verbrennungen und Verbrühungen: Heißes Wasser, Bügeleisen, Herdplatten und Backofen bergen hohe Risiken – besonders in Haushalten mit kleinen Kindern.
  • Schnittverletzungen: Messer, Scheren, Gartengeräte und Glasscherben verursachen häufig Verletzungen. Tipps zur Sicherheit in der Küche
  • Vergiftungen: Reinigungsmittel, Medikamente und giftige Pflanzen können zu schweren Vergiftungen führen.
  • Stromunfälle: Defekte Geräte oder unsachgemäßer Umgang mit Strom – besonders gefährlich im Badezimmer.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist daher sinnvoll – insbesondere wenn man berücksichtigt, dass sich über 70 Prozent der Unfälle im Haushalt und in der Freizeit ereignen.

Ein privater Unfallschutz empfiehlt sich für eine lückenlose Absicherung für aktuell nicht erwerbstätige Personen also auch dann, wenn sie in Betracht ziehen, bald wieder eine Tätigkeit aufzunehmen – etwa, weil das Kind in die Schule kommt.

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Mit der privaten Unfallversicherung sind Sie gegen die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls abgesichert – und das rund um die Uhr sowie weltweit.

Im Fall einer Invalidität erhalten Sie von der Versicherung eine Einmalzahlung. Wie hoch diese genau ist, hängt unter anderem von Ihrem Invaliditätsgrad und der sogenannten Gliedertaxe Ihres Unfallversicherers ab.

Bei Vertragsabschluss legen Sie dafür eine Grundsumme – auch Versicherungssumme genannt – fest. Auf deren Basis wird der Auszahlungsbetrag bei einer Vollinvalidität ermittelt. Für Hausfrauen und Hausmänner empfiehlt CHECK24 75.000 Euro.

Zudem wählen Sie beim Abschluss eine Progression. Diese erhöht – abhängig von der Schwere des Unfalls – die Auszahlungs­summe. CHECK24 empfiehlt nicht erwerbstätigen Personen den Progressions­faktor 225 Prozent.

Info IconBeispiel: Maximaler Auszahlungsbetrag

Ihr maximaler Auszahlungsbetrag wäre in diesem Fall 168.750 Euro (75.000 Euro x 225 Prozent).

Je nach Tarif übernimmt die private Unfallversicherung auch Kosten für kosmetische Operationen infolge eines Unfalls sowie Bergungskosten.

Optionale Zusatzleistungen

Auf Wunsch können diese Leistungen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden:

  • Lebenslange monatliche Unfallrente: Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent wird zusätzlich zum einmaligen Auszahlungsbetrag die gewählte Unfallrente – zum Beispiel 1.000 Euro – lebenslang monatlich ausbezahlt.
  • Krankenhaustagegeld: Für jeden Tag, der durch den Unfall bedingt im Krankenhaus verbracht wird, wird ein Krankenhaustagegeld in der gewählten Höhe – beispielsweise zehn Euro – ausbezahlt.
  • Todesfallsumme: Sollte der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen sterben, wird die gewählte Todesfallsumme – zum Beispiel 5.000 Euro – an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

Eine günstige Unfallversicherung für Ihren individuellen Absicherungswunsch finden Sie unkompliziert mit dem Unfallversicherung-Rechner von CHECK24.

Tip IconPartner und Kinder absichern

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    • Versicherte Person: *01.01.2000, Beruf: Fachangestellte/-r
    • Versichert: Grundsumme: 100.000 €, Progression: 225 %, Unfallrente: keine, Todesfallsumme: 5.000 €, Krankenhaustagegeld: keines
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    Quelle: CHECK24 Unfallversicherungs-Vergleich, Berechnung von 08/2026