Ein Unfall kommt meistens unerwartet. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation einen klaren Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Wer schnell und richtig handelt, sichert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seine Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung.
Entscheidend ist vor allem: Melden Sie den Unfall fristgerecht. Die meisten Versicherer setzen eine Meldefrist von 48 bis 72 Stunden voraus. Wer diese Frist versäumt, riskiert Kürzungen oder den Verlust von Leistungen.
Direkt nach einem Unfall kommt es auf die richtigen Schritte an. Handeln Sie in dieser Reihenfolge:
Schreiben Sie den Unfallhergang so schnell wie möglich auf. Je frischer die Erinnerung, desto genauer und glaubwürdiger ist Ihre Dokumentation für die Versicherung.
Damit die Unfallversicherung im Schadensfall leistet, müssen Sie den Unfall fristgerecht melden. Die meisten Versicherer setzen eine Frist von 48 bis 72 Stunden voraus.
Folgende Informationen und Unterlagen sollten Sie für die Meldung bereithalten:
Melden Sie den Unfall unbedingt innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist. Bei einem Unfalltod muss die Meldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Für die Invaliditätsleistung muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und gemeldet werden.
Für eine reibungslose Schadensregulierung benötigt Ihre Versicherung verschiedene Nachweise. Die folgende Übersicht zeigt, welche Dokumente Sie sammeln sollten:
Erforderliche Dokumente
| Dokument | Woher bekommen Sie es? |
|---|---|
| Ärztlicher Befundbericht | Vom behandelnden Arzt oder Krankenhaus |
| Polizeibericht | Von der Polizei (bei Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen) |
| Fotos vom Unfallort | Eigene Aufnahmen, möglichst direkt nach dem Unfall |
| Fotos der Verletzungen | Eigene Aufnahmen, auch im Heilungsverlauf |
| Zeugenberichte | Schriftliche Aussagen von Unfallzeugen |
| AU-Bescheinigung | Vom behandelnden Arzt |
| Gedächtnisprotokoll | Eigene schriftliche Schilderung des Unfallhergangs |
Bei einer verspäteten Meldung kann der Versicherer die Leistung kürzen oder im Extremfall ganz verweigern. Melden Sie den Unfall daher so schnell wie möglich – im Zweifel auch formlos per Telefon, um die Frist zu wahren. Eine schriftliche Meldung können Sie anschließend nachreichen.
Ja, die private Unfallversicherung leistet grundsätzlich auch bei Eigenverschulden. Ausnahmen bestehen bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei Vorsatz. Die genauen Ausschlüsse finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Wenn Ihre Unfallversicherung die Leistung ablehnt, sollten Sie zunächst die Begründung der Ablehnung prüfen. Häufige Ablehnungsgründe sind: verspätete Meldung, fehlende Nachweise oder Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen. Holen Sie im Zweifel eine rechtliche Beratung ein. Auch der Wechsel zu einem besseren Tarif kann sinnvoll sein.
Die Höhe der Leistung hängt vom Grad der Invalidität ab, den ein Arzt feststellt. Dieser wird anhand der Gliedertaxe des Tarifs ermittelt. Zusammen mit der vereinbarten Versicherungssumme und der Progression ergibt sich die Höhe der Auszahlung.