Tauchen ist eines der Hobbys, bei denen es zu Schäden mit hohen Kosten kommen kann. Insbesondere bei der Notwendigkeit einer Behandlung in einer Dekompressionskammer werden die Kosten von einer privaten Krankenversicherung häufig nur anteilig übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten sogar vollständig übernehmen. Kosten für den Rücktransport vor Urlaubsende werden durch die private Unfallversicherung, die Tauchunfälle mit absichert, ebenso übernommen, wie sonstige Bergungskosten.
Durch ergänzende Klauseln kann die private Unfallversicherung zu einer Tauchunfallversicherung optimiert werden. Viele leistungsstarke Tarife enthalten jedoch bereits Sportunfälle, wozu auch Tauchunfälle gehören. Im Einzelnen muss jedoch genau geprüft werden, ob Tauchunfälle mitversichert sind oder nicht.
Wichtig kann der Abschluss einer Freizeitunfallversicherung sein, weil es Tauchgebiete gibt, in denen der Abschluss einer Tauchunfallversicherung nachgewiesen werden muss. Als Hobbyschutz konzipierte Tauchunfallversicherungen sind in der Regel auf die Freizeitnutzung ausgerichtet: Berufstaucher gelten versicherungsrechtlich als besondere Risikogruppe und können über solche Produkte meist nicht versichert werden, unabhängig davon, ob der Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit passiert.
