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Private Unfallversicherung

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Unfallversicherung in Kürze

  • Eine private Unfallversicherung schützt Sie bei bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall.
  • Wichtigste Leistung ist die einmalige Zahlung eines Geld­betrags. Damit können Sie nötige Umbauten an Ihrem Wohnraum, eine Reha oder spezielle Therapien finanzieren.
  • Sie können optionale Zusatz­leistungen vereinbaren – etwa eine monatliche Unfallrente, eine Todesfall­leistung oder ein Kranken­haus­tagegeld.
  • Eine Unfallversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie keinen gesetzlichen Unfall­schutz haben – also in der Freizeit oder auch bei einem riskanten Hobby.
  • Finden Sie bei CHECK24 den besten Unfallschutz aus über 100 Tarifvarianten – auf Wunsch jederzeit kündbar.
Geprüft von Marco Eichmann Stand:

Unfallversicherung schnell erklärt

  • Worin unterscheiden sich gesetzliche und private Unfallversicherung?

    Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ab und wird vom Arbeitgeber finanziert. Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr – auch in Freizeit, Haushalt und Sport – und zahlt eine einmalige Kapitalleistung.

    Mehr dazu hier
  • Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

    Besonders für Selbstständige, Hausfrauen/-männer, Rentner, Kinder und Hobbysportler – also alle ohne gesetzlichen Schutz oder mit erhöhtem Freizeit-Unfallrisiko.

    Mehr dazu hier
  • Was leistet eine private Unfallversicherung?

    Wichtigste Leistung ist die Invaliditätsleistung als Einmalzahlung. Ihre Höhe richtet sich nach Versicherungssumme, Gliedertaxe und Progression.

    Mehr dazu hier
  • Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?

    Sinnvoll sind vor allem Bergungs- und Rettungskosten, kosmetische OPs/Zahnersatz und ggf. Todesfallsumme. Unfallrente und Krankenhaustagegeld lohnen sich meist nur für Kinder.

    Mehr dazu hier
  • Was kostet eine gute Unfallversicherung im Monat?

    Gute Tarife für Erwachsene gibt es ab rund 5 € pro Monat, für Kinder ab etwa 2 €. Der Beitrag hängt von Versicherungssumme, Progression, Beruf und Alter ab.

    Mehr dazu hier
  • Welche Rolle spielen Invaliditätsgrad, Gliedertaxe und Progression?

    Invaliditätsgrad und Gliedertaxe bestimmen, wie viel die Versicherung zahlt. Eine Progression erhöht die Auszahlung bei schweren Verletzungen deutlich.

    Mehr dazu hier
  • Was sind häufige Fragen zur privaten Unfallversicherung?

    Im FAQ finden Sie kurze Antworten zu Unfallbegriff, gesetzlicher und privater Absicherung, Leistungsfällen, Gesundheitsfragen und Vertragsservice.

    Mehr dazu hier
  • Gibt es ein kurzes Video zur privaten Unfallversicherung?

    Ja. Im kurzen CHECK24-Erklärvideo erfahren Sie einfach verständlich, wann die private Unfallversicherung zahlt, wie die Leistung berechnet wird und worauf Sie beim Tarif achten sollten.

    Mehr dazu hier
  • Wo finde ich weitere Informationen zur Unfallversicherung?

    Unter den weiterführenden Inhalten finden Sie passende Ratgeber zu Leistungen, Kosten, Zielgruppen und wichtigen Begriffen der privaten Unfallversicherung.

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Worin unterscheiden sich gesetzliche und private Unfallversicherung?

Unfallrechtsschutz

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer, Schüler und Studenten nur in bestimmten Fällen[1] – etwa bei Arbeitsunfällen, auf dem Weg zur Arbeit oder Schule[2] oder bei Berufskrankheiten.[3]

Die private Unfallversicherung springt überall dort ein, wo der gesetzliche Schutz endet: in der Freizeit, im Haushalt, auf Reisen, beim Sport.[4]

Laut Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) passieren ein Viertel aller Unfälle (rund 24 Prozent) während der Arbeits- oder Schulzeit, drei Viertel (76 Prozent) hingegen in der Freizeit oder im Haushalt.[5]

MerkmalGesetzliche UnfallversicherungPrivate Unfallversicherung
Versicherte PersonenArbeitnehmer, Auszubildende, Schüler, Studenten, Kita-KinderAlle Personen – auch Hausfrauen, Hausmänner, Rentner und Selbstständige
GeltungsbereichArbeits- und Wegeunfälle, Schulweg, Berufskrankheiten, berufs­bedingte Auslands­aufenthalteWeltweit, 24/7 – Beruf, Freizeit, Haushalt, Reise, Sport
BeitragsträgerArbeitgeber bzw. öffentliche HandVersicherungsnehmer selbst
Leistung bei InvaliditätVerletztengeld, Unfallrente nach Minderung der ErwerbsfähigkeitEinmalige Kapitalleistung – Höhe je nach Invaliditätsgrad und Progression
Anteil aller Unfälle[5]Unter 30 % (Arbeits- und Wegeunfälle)Über 70 % (Freizeit-, Haushalts- und Sportunfälle)

Mehr Details zu allen Unterschieden lesen Sie in unserem Ratgeber zur gesetzlichen vs. privaten Unfallversicherung.

Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr – sowohl im Job als auch in der Freizeit oder im Urlaub. Besonders sinnvoll ist die private Unfallversicherung, wenn Sie einer Personengruppe angehören, die gar keinen gesetzlichen Unfallschutz genießt[6], oder Sie in Ihrer Freizeit einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind.

Dies trifft vor allem auf folgende Personengruppen zu:

Hausfrauen/-männer

Wer sich um den Haushalt kümmert, hat keinerlei Unfallschutz über einen Arbeitgeber. Daher bietet sich eine private Unfallversicherung für Hausfrauen und Hausmänner an, um bei einem schweren Unfall abgesichert zu sein.

Arbeitslose

Arbeitslose sind ebenfalls nicht über einen Arbeitgeber geschützt und sollten einen privaten Unfallschutz abschließen.

Selbstständige

Auch Selbstständige sind nicht bei einem Unternehmen angestellt und haben daher keinen Schutz über eine gesetzliche Unfallkasse. Sie müssen sich mit einer Unfallversicherung für Selbstständige und Freiberufler privat absichern, um bei bleibenden Unfallschäden finanziell geschützt zu sein.

Rentner

Ruheständler verlieren mit dem Ausscheiden aus ihrem Arbeitsverhältnis den gesetzlichen Unfallschutz. Sie sollten sich daher mit einer privaten Unfallversicherung schützen. Zudem erleiden ältere Menschen häufig schwerere Unfallfolgen als jüngere. Spezielle Tarife für Rentner bieten darüber hinaus Assistance-Leistungen, die nach einem Unfall etwa im Haushalt oder beim Einkauf unterstützen.

Kinder

Kinder toben viel herum und erleiden häufiger einen Unfall als Erwachsene. Zum Glück gehen die meisten Unfälle bei Kindern glimpflich aus und langfristige Behinderungen nach einem Unfall sind sehr selten. Eltern können für diesen Fall dennoch mit einer Kinderunfallversicherung vorsorgen.

Möchten Eltern auch krankheitsbedingte Gesundheits­schäden absichern, können sie eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen. Diese ist allerdings deutlich teurer als ein reiner Unfallschutz.

Hobbysportler

Wer sportlich mit dem Mountainbike über Trails fährt oder ein leidenschaftlicher Fußballspieler ist, sollte eine Sportunfallversicherung abschließen. Das Verletzungsrisiko ist für Sportler – je nach ausgeübter Sportart – deutlich erhöht. Hobbysportler sollten vor einem Abschluss allerdings prüfen, ob ihre Sportart vom gewünschten Tarif abgedeckt ist. Manche Sportarten wie etwa Motorsport oder Gleitschirmfliegen lassen sich grundsätzlich nur über spezielle Verträge absichern.

Tip IconGefährliche Hobbys

Bei Hobbys mit einem hohen Unfallrisiko sollten Sie vorab prüfen, ob diese mitversichert sind. Flugsport oder Rennsport lässt sich nur in speziellen Tarifen absichern, einige Versicherungen decken auch Tauchschäden ab.

Arbeitnehmer, die über ihren Arbeitgeber während der Arbeitszeit versichert sind und keine gefährlichen Hobbys ausüben, benötigen eine Unfallversicherung dagegen nicht unbedingt.

Eine ausführliche Bewertung, für wen sich der Abschluss besonders lohnt, finden Sie in unserem Ratgeber Unfallversicherung sinnvoll.

Was leistet eine private Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie zahlt bei bleibenden Unfallschäden eine festgelegte einmalige Summe, die sogenannte Invaliditätsleistung, aus.[7] Die Höhe dieser einmaligen Kapitalleistung berechnet sich anhand der vereinbarten Versicherungssumme und Progression sowie dem Grad der Invalidität.

Grundsumme

Die Grundsumme – auch Versicherungs­summe oder Invaliditäts­summe genannt – ist die Berechnungs­grundlage für die Einmalzahlung im Schadensfall. Sie sollte mindestens das Dreifache Ihres Brutto­jahres­einkommens betragen.

Wie hoch die Invaliditäts­leistung bei einer Teil- oder Vollinvalidität tatsächlich ausfällt, hängt daneben auch von der Gliedertaxe, dem Invaliditäts­grad und der gewählten Progression ab.

Progression

Wenn Sie eine Unfallversicherung ohne Progression abschließen, steigt die Auszahlung linear mit dem Grad der Invalidität. Beträgt der Invaliditätsgrad zum Beispiel 60 Prozent, werden auch 60 Prozent der vereinbarten Grundsumme (Versicherungssumme) ausgezahlt.

Sie sollten jedoch eine Progression vereinbaren, um bei schweren Verletzungen eine höhere Auszahlung zu erhalten. Diese regelt, dass Sie bei schweren Unfallschäden ein Vielfaches der Versicherungs­summe erhalten. Wir empfehlen eine Progression von 225 oder 350 Prozent, die Versicherung zahlt dann maximal das 2,25 oder 3,5-Fache der Versicherungs­summe aus.

Invaliditätsgrad (Gliedertaxe)

Der Grad der körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall wird als Invaliditätsgrad bezeichnet.

Um den Invaliditätsgrad zu bestimmen, greifen die Versicherer auf eine Gliedertaxe zurück. In dieser Gliedertaxe ist für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan ein bestimmter Invaliditätsgrad definiert. Bei einem vollständigen Verlust oder einer dauerhaften Funktionsunfähigkeit eines Körperteils erhält der Versicherte diesen Invaliditätsgrad (in Prozent) zugesprochen. Mehrere Invaliditätsgrade können sich addieren, jedoch nur bis zu einem Wert von maximal 100 Prozent.

Es gibt keine einheitliche Gliedertaxe für die Unfallversicherung, nur eine unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Jeder Versicherer legt die Gliedertaxe individuell fest, zwischen den einzelnen Tarifen gibt es daher mitunter deutliche Unterschiede.

Achten Sie darauf, dass wichtige Körperteile mit möglichst hohen Invaliditätsgraden abgesichert sind.

Manche Versicherer bieten Policen mit einer „verbesserten Gliedertaxe“ an. Die einzelnen Invaliditätsgrade sind dann höher als üblich, was im Versicherungsfall mehr Geld bedeutet.

Gliedertaxe
Tip IconBeispiel: So viel zahlt die Versicherung aus

Sie können nach einem schweren Autounfall einen Arm (70 % Invaliditätsgrad) nicht mehr benutzen und haben das Gehör auf einem Ohr verloren (30 %). Der Invaliditätsgrad beträgt damit insgesamt 100 %.

Als Versicherungssumme war 100.000 € vereinbart. Ohne Progression entspricht dies der einmaligen Kapitalleistung. Mit einer Progression von 225 % erhalten Sie von Ihrer Versicherung hingegen eine Invaliditätsleistung in Höhe von 225.000 €.

Beispiele zur Auszahlung mit und ohne Progression

Bei einer Grundsumme von 100.000 € verändert die Progression die Auszahlung vor allem bei schweren Verletzungen mit hohem Invaliditätsgrad. Die folgenden Werte sind beispielhafte Modellrechnungen – tatsächliche Tarife können abweichen.

Beispielhafte Auszahlung je nach Invaliditätsgrad und Progression

Beispielrechnung CHECK24, ausgehend von einer Grundsumme von 100.000 € und einer linearen Progressionsstaffel. Tatsächliche Werte hängen vom individuellen Tarif ab.
Invaliditäts­gradOhne Progression225 % Progression350 % Progression
20 %20.000 €20.000 €20.000 €
50 %50.000 €75.000 €100.000 €
70 %75.000 €135.000 €200.000 €
100 %100.000 €225.000 €350.000 €

Welche Leistungen die private Unfallversicherung im Detail abdeckt, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Leistungen der Unfallversicherung.

Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Neben der Kapitalzahlung kann eine private Unfallversicherung weitere Leistungen umfassen. Einige sind bereits Bestandteil guter Tarife, andere lassen sich als Zusatzbausteine vereinbaren. Wichtig ist, nur Leistungen zu wählen, die zu Ihrer Lebenssituation passen.

Folgende Zusatzleistungen werden bei einer Unfallversicherung häufig angeboten und sollten Sie kennen, nicht jede davon ist jedoch in jedem Fall empfehlenswert:

Monatliche Unfallrente

Optional können Sie eine monatliche Unfallrente vereinbaren. Sie erhalten dann im Leistungsfall zusätzlich zur Einmalzahlung eine monatliche, lebenslange Rente. Voraussetzung für die Auszahlung einer Rente ist meist ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent. Daher wird sie nur bei schweren Unfällen gezahlt.

Wir empfehlen, bei Erwachsenen auf die teure Unfallrente zu verzichten. Um seine Arbeitskraft abzusichern ist es besser, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese zahlt auch bei Krankheiten. Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, sichert sich mit einer Unfallversicherung zumindest teilweise ab. Dann sollte man eine ausreichend hohe Einmalzahlung vereinbaren und sich das Geld selbst monatlich auszahlen – zum Beispiel mit Hilfe eines Tagesgeldkontos.

Bei Kindern und Jugendlichen kann eine monatliche Unfallrente in Höhe von mindestens 500 Euro sinnvoll sein. Damit wäre bei schweren Unfallfolgen zumindest ein Teil der späteren Lebenshaltungskosten gedeckt.

Todesfallsumme

Die Todesfallsumme wird bei einem Unfalltod an Ihre Angehörigen ausgezahlt. Um damit die Kosten für eine Bestattung abzudecken, empfehlen wir eine Summe von mindestens 5.000 Euro.

Eine Todesfallleistung ist auch wichtig für die Höhe eines möglichen Vorschusses. Den zahlt der Versicherer, wenn nach einem Unfall feststeht, dass es bleibende Schäden gibt, der Grad der Behinderung aber noch unklar ist. Ein solcher Zuschuss ist auf die Leistung im Todesfall begrenzt. Ist keine Todesfallleistung vereinbart, zahlt die Versicherung in der Regel auch keinen Vorschuss.

Ist der Grad der Invalidität eindeutig, etwa nach dem Verlust eines Arms, wird die Versicherung allerdings auch unabhängig von einem Vorschuss zeitnah zahlen.

Tip IconRisikolebensversicherung für Todesfallschutz

Wenn Sie Hinterbliebene für den Todesfall absichern möchten, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Hier lassen sich auch hohe Summen vergleichsweise günstig absichern.

Krankenhaustagegeld

Auf Wunsch können Sie ein Krankenhaustagegeld vereinbaren. Dieses wird für jeden Tag gezahlt, den Sie unfallbedingt im Krankenhaus verbringen. Hierbei können Sie zwischen 10 und 50 Euro pro Tag wählen. Das Geld kann nach Belieben verwendet werden – etwa für private Zusatzleistungen in der Klinik.

In der Regel ist ein Krankenhaustagegeld überflüssig. Wir empfehlen, bei einem Abschluss darauf zu verzichten. Wer Gehaltseinbußen bei längerer Krankheit absichern möchte, sollte lieber eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

Für Kinder und Jugendliche kann ein Krankenhaustagegeld von maximal 10 Euro pro Tag sinnvoll sein. Damit kann die Krankenhaus-Zuzahlung für gesetzlich Versicherte abgedeckt werden.

Tip IconGenesungsgeld

Wenn Sie ein Krankenhaustagegeld vereinbaren, haben Sie meist auch Anspruch auf ein Genesungs­geld. Die Versicherung zahlt das Genesungs­geld nach Abschluss der stationären Behandlung. Es wird in der Regel genauso lange und in gleicher Höhe gezahlt wie das vorherige Kranken­haus­tagegeld – je nach Tarif kann die Leistung aber mit zunehmender Zeit sinken oder die maximale Zahldauer kürzer sein.

Bergungskosten

Bei vielen Tarifen können Sie zusätzlich Bergungskosten absichern. Dann übernimmt die Versicherung auch die Kosten für Rettungseinsätze – beispielsweise für einen Hubschraubereinsatz nach einem Unfall bei der Bergtour.

Solche Kosten sollten bis zu einer Höhe von mindestens 10.000 Euro übernommen werden.

Weitere Zusatzleistungen

Je nach Tarif können weitere Zusatzleistungen eingeschlossen sein. Dazu gehören etwa:

  • Krankengeld (bei einer Arbeitsunfähigkeit)
  • Kosmetische Operationen
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Leistung bei Impfschäden
  • Haushaltshilfe (bei minderjährigen Kindern im Haushalt)
  • Pflegehilfe (für Senioren)
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen (z.B. Querschnittlähmung)
  • Übergangsleistung (bei schweren Einschränkungen als Überbrückungshilfe)

Eine ausführliche Übersicht zu den wichtigsten Leistungsbausteinen der privaten Unfallversicherung finden Sie in unserem Ratgeber.

Was kostet eine gute Unfallversicherung im Monat?

Was eine private Unfallversicherung kostet, hängt ganz vom gewünschten Versicherungs­schutz und Ihrer persönlichen Situation ab. So richtet sich die Beitrags­höhe nach der versicherten Versicherungs­summe und Progression. Zusatzleistungen wie eine monatliche Rente oder ein Krankenhaus­tagegeld erhöhen den Beitrag. Daneben bestimmen das Alter, der Beruf und eventuelle gefährlichen Hobbys mit, wie teuer der Unfallschutz wird.

Beispielsweise kann ein 25-jähriger Fach­angestellter eine günstige Unfall­versicherung mit einer Versicherungssumme von 120.000 Euro bereits ab rund 5 Euro monatlich abschließen (bei einer Progression von 225 Prozent und einer Todesfall­summe von 5.000 Euro).

Kostenbeispiele

* Online-Vergleich von CHECK24, Stand 05/2026.
Schüler
(14 Jahre)
Fachange­stellte
(25 Jahre)
Rentner/-in
(65 Jahre)
Grund­summe120.000 €120.000 €75.000 €
Progression225 %225 %100 %
Todesfall­leistung5.000 €5.000 €5.000 €
Beitrag pro Monat *ab 2,86 €ab 5,17 €ab 3,77 €
Tip IconJährliche Zahlweise spart Geld

Zahlen Sie die Beiträge möglichst jährlich. Die Unfallversicherung ist dann um einige Prozent günstiger als bei monatlicher Zahlweise.

Eine ausführliche Übersicht aller Kostenfaktoren und weitere Rechenbeispiele finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten der Unfallversicherung.

Wann zahlt die private Unfallversicherung?

Die folgenden Szenarien zeigen, in welchen Alltagssituationen die private Unfallversicherung typischerweise leistet – und wo die gesetzliche Unfallversicherung gar nicht erst greift.

Beispiel 1: Knieverletzung beim Gartenunfall

Eine 42-jährige Büroangestellte stürzt beim Heckenschneiden im eigenen Garten und reißt sich das vordere Kreuzband. Trotz OP und Reha bleibt eine dauerhafte Funktionseinschränkung des Knies bestehen.

Da der Unfall in der Freizeit passiert ist, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Eine private Unfallversicherung zahlt, je nach festgestelltem Invaliditätsgrad gemäß Gliedertaxe, eine einmalige Geldleistung an die Versicherte aus.

Wichtig: Die genaue Höhe hängt von der individuellen Tarifbedingung, dem ärztlich attestierten Invaliditätsgrad und der gewählten Progression ab.

Beispiel 2: Bänderriss beim Hobbyfußball

Ein 28-jähriger Hobbyfußballer knickt während des Trainings um und verletzt sich schwer am Sprunggelenk. Es bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung.

Während der Vereinsaktivität greift häufig eine Gruppen-Unfallversicherung des Vereins, diese ist aber meist nur auf Vereinsaktivitäten begrenzt. Eine private Police schützt zusätzlich auch außerhalb des Vereins, beim Joggen, Wandern oder Skifahren.

Tarife mit Leistungen bei Eigenbewegung und erhöhter Kraftanstrengung sind für Sportler besonders wichtig.

Beispiel 3: Sturz im Haushalt im Rentenalter

Eine 72-jährige Rentnerin stürzt im Bad und bricht sich den Oberschenkelhals. Nach OP und Reha bleibt eine dauerhafte Gehbeeinträchtigung.

Im Ruhestand besteht kein gesetzlicher Unfallschutz mehr. Eine private Senioren-Unfallversicherung mit Assistance-Leistungen kann Haushaltshilfe, Menü-Service und einen Geldbetrag zur Anpassung der Wohnung absichern.

Bei privaten Tarifen für Senioren lohnt sich der Blick auf den erweiterten Unfallbegriff sowie eine geringe Mitwirkung von Vorerkrankungen, da Stürze im Alter häufig durch Schwindel oder Kreislauf mit ausgelöst werden.

Von einem Unfall spricht man, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.[8] Kurz gefasst steckt dahinter das PAUKE-Prinzip: ein plötzlich, von außen, unfreiwillig, auf den Körper wirkendes Ereignis. Dazu zählen zum Beispiel Stürze, Verkehrsunfälle oder Schnittverletzungen. Reine Erkrankungen oder Gesundheitsschäden ohne äußeres Ereignis gelten in der privaten Unfallversicherung dagegen meist nicht als Unfall, etwa ein Schlaganfall ohne anschließenden Sturz oder Zusammenstoß. Viele Tarife fassen den Unfallbegriff weiter, zum Beispiel bei erhöhter Kraftanstrengung oder Rettungsmaßnahmen. Maßgeblich sind immer die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Mehr Details finden Sie in den FAQ-Antworten „Was gilt in der privaten Unfallversicherung als Unfall?“ und „Wann zahlt die Unfallversicherung?".

Häufige Fragen

Allgemein

Was ist eine private Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung dient zur Absicherung der finanziellen Folgen eines Unfalls. Wenn eine versicherte Person sich bei einem Unfall verletzt und diese Verletzung eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) nach sich zieht, erhält sie vom Versicherer je nach Invaliditätsgrad (Gliedertaxe) eine bestimmte Geldsumme.

Eine private Unfallversicherung leistet, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden führt. Dazu zählen etwa Stürze, Verkehrsunfälle oder Verbrennungen.

Was gilt in der privaten Unfallversicherung als Unfall?

Die Versicherer definieren einen Unfall als ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis. Diese Definition wird auch PAUKE-Prinzip genannt.

Als plötzlich gilt ein Ereignis, wenn es innerhalb eines kurzen Zeitraumes eintritt und nicht absehbar war. Ein Fahrradunfall oder ein Sturz sind in der Regel plötzlich eintretende Ereignisse. Dauerhafte Belastungen, die zum Beispiel durch Sport oder Sitzen entstehen, zählen hingegen nicht dazu.

Bei einem Unfall wirken Kräfte von außen auf den Körper ein, etwa bei einem Zusammenstoß zweier Autos, einer Verletzung durch scharfes Werkzeug oder einer Verbrennung. Ereignisse, die ihren Ursprung im Körperinneren haben, etwa ein Schlaganfall, gelten daher nicht als Unfälle.

Unfälle passieren immer unfreiwillig. Freiwillig herbeigeführte Ereignisse, wie etwa Selbstverletzung oder ein absichtlich verursachter Unfall, sind nicht von der Versicherung abgedeckt.

Was sind die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur in ganz bestimmten Situationen – etwa auf der Arbeit oder in der Schule. Mit einer privaten Unfallversicherung haben Sie hingegen weltweit und rund um die Uhr einen Versicherungsschutz.

Unterschiede gesetzliche und private Unfallversicherung

* Quelle: BAuA 2015
Gesetzliche Unfall­versicherungPrivate Unfall­versicherung
Was ist versichert?
  • Arbeits- und Wegeunfälle
  • Unfälle auf Dienstreisen
  • Berufs­krankheiten
  • Arbeits- und Wegeunfälle
  • Unfälle auf Dienstreisen
  • Unfälle in der Freizeit
  • Unfälle im Haushalt
Abdeckung der Unfälle nach Häufigkeitweniger als 30 % der Unfälle *mehr als 70 % der Unfälle *
Geltungsbereich:
Wo gilt die Unfallversicherung?
am Arbeits­platz
deutschland­weit

zusätzlich:
berufs­bedingte Auslands­aufenthalte
weltweit und rund um die Uhr

Ausnahme: gefährliche Kriegs- und Krisen­gebiete
Wer ist versichert?Begrenzter Personenkreis:

  • Arbeit­nehmer
  • Schüler und Studenten während der Veranstal­tungen
  • Arbeits­lose auf dem Weg zum Vor­stellungs­gespräch
  • freiwillig ver­sicherte Selbst­ständige und Frei­berufler
Jeder kann eine private Unfallver­sicherung abschließen, um die Lücken des gesetzlichen Schutzes zu schließen:

  • Arbeit­nehmer
  • Schüler und Studenten
  • Selbst­ständige und Frei­berufler
  • Haus­frauen/­-männer und Rentner
  • Ausnahme: gefähr­liche Berufe (z.B. Profi­sportler oder Spreng­meister)

Wo und wann gilt die Unfallversicherung?

Der private Unfallschutz gilt für

  • Arbeits- und Wegeunfälle
  • Unfälle auf Dienstreisen
  • Unfälle bei Freizeitaktivitäten
  • Unfälle im Haushalt

Kurz gesagt: Erleidet die versicherte Person aufgrund eines Freizeit- oder Berufsunfalls einen dauerhaften Gesundheitsschaden, besteht im Versicherungsfall ein Leistungsanspruch.

Geltungsbereich: Der private Unfallschutz ist weltweit rund um die Uhr wirksam. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person in ein gefährliches Krisen- oder Kriegsgebiet verreist. Prinzipiell besteht ab Vertragsbeginn ein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Wichtig: Im Versicherungsfall hat die versicherte Person unabhängig von staatlichen oder anderen privaten Versicherungsleistungen Anspruch auf Leistungen. Das bedeutet: Bei einem Arbeitsunfall erhält der Versicherte nicht nur die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch die vereinbarten Leistungen des privaten Unfallschutzes.

Worauf sollte ich beim Abschluss einer Unfallversicherung achten?

  • Ausschlüsse: Nicht nur bestimmte Berufe, sondern auch manche Tätigkeiten und Ereignisse sind vom privaten Unfallschutz ausgeschlossen. Hierzu gehören beispielsweise Berufssportler, die Teilnahme an Motorsportrennfahrten, strafbare Handlungen oder Kriegsereignisse.
  • Gesundheitsfragen: Bei den meisten Tarifen gibt es Fragen zur Gesundheit, die Sie wahrheitsgemäß beantworten sollten. Zum Beispiel ob Sie unter Bluthochdruck leiden, an Diabetes erkrankt sind oder in den letzten Jahren einen Unfall erlitten haben.
  • Leistungsumfang: Der Leistungsumfang und somit die Beitragshöhe hängt vom gewählten Tarif ab. Vor Vertragsabschluss sollten Sie prüfen, welche Gefahren Sie absichern möchten und über welchen Versicherungsschutz Sie bereits verfügen. Sollten Sie beispielsweise als Hinterbliebenenschutz eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, muss Ihre private Unfallversicherung keine oder nur eine geringe Todesfallsumme enthalten.
  • Wenn Sie Kinder mitversichern möchten, sollten Sie besonders auf die Leistungen des Kinderunfallschutzes achten.
  • Leistungsansprüche: Beantworten Sie die Antragsfragen in Ihrem eigenen Interesse stets wahrheitsgemäß. Andernfalls kann es passieren, dass der Versicherer sich auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht beruft und die Leistung verweigert.
  • Zahlweise und Laufzeit: Wenn Sie eine jährliche Zahlweise vereinbaren, ist dies meist günstiger als eine monatliche Zahlung. Ein Drei- anstelle eines Einjahresvertrages ist ebenfalls oftmals preiswerter.
  • Meldefristen bei Invalidität: Der Zeitraum, in dem ein Unfallschaden beim Versicherer geltend gemacht werden kann, ist begrenzt. Der Meldezeitraum beginnt ab dem Tag des Unfalls und beträgt oftmals 15 Monate. Bei manchen Tarifen kann eine erst später auftretende Invalidität sogar innerhalb von bis zu 24 oder sogar 36 Monaten festgestellt und geltend gemacht werden.

Gibt es spezielle Tarife für Kinder oder Familien?

Kinder haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Um Ihren Nachwuchs abzusichern, können Sie eine eigene Unfallversicherung für Kinder abschließen. Möchten Sie zusätzlich auch sich selbst und Ihren Partner absichern, ist eine Familienunfallversicherung eine gute Option. Für ältere Personen werden spezielle Tarife für Senioren angeboten, die auf deren Bedürfnisse abgestimmt sind.

Gibt es Tarife für unterschiedliche Berufe?

Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist die genaue Angabe Ihres Berufs erforderlich, um den Versicherungsbeitrag zu ermitteln. Zur Risikoberechnung wird dabei zwischen zwei Berufsgruppen unterschieden:

  • Gefahrengruppe A:
    Bürotätigkeit / nicht körperlich tätig
  • Gefahrengruppe B:
    handwerklich / körperlich tätig

Für bestimmte risikoreiche Berufe bieten manche Versicherer auch spezielle Tarife an.

Sind die Beiträge zur Unfallversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung können Sie grundsätzlich als Werbungs- oder Betriebskosten oder sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Einkommenssteuer absetzen. Dies lohnt sich jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Ob und welche Fragen Sie beim Abschluss einer Unfallversicherung zum Gesundheitszustand beantworten müssen, hängt ganz vom Versicherer ab. Einige stellen detaillierte Fragen zu gesundheitlichen Problemen, andere fragen nur nach schwerwiegenden Beschwerden wie einer Bluterkrankheit, Epilepsie oder Multipler Sklerose. Mittlerweile gibt es auch immer mehr Tarife, die ganz auf eine Gesundheitsprüfung verzichten.

Tip IconFragen wahrheitsgemäß beantworten

Die Fragen des Versicherers zu gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie wahrheitsgemäß beantworten. Wenn Sie hier falsche Angaben machen, gefährden Sie ansonsten Ihren Versicherungsschutz.

Leistungsumfang

Wann zahlt die Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung zahlt, wenn Sie nach einem Unfall dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen davontragen – etwa ein Bein nicht mehr bewegen können oder auf einem Auge erblindet sind. Die gesundheitlichen Schäden müssen dabei meist für voraussichtlich mindestens drei Jahre andauern, damit der Versicherer leistet.

Wichtig ist zudem, dass der Schaden tatsächlich durch einen Unfall entstanden ist. Hierunter verstehen die Versicherer ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper einwirkt.

Die Unfallversicherung leistet:

  • bei dauerhaften körperlichen Schäden
  • nach einem Unfall
  • wenn keine Absicht vorliegt
  • ab Invaliditätsgrad von 1 % (gute Tarife)
  • bei Arbeits- und Wegeunfällen
  • bei Unfällen in der Freizeit
  • bei Unfällen im Haushalt

Gute Tarife leisten auch, wenn der Unfall durch eine Eigenbewegung oder erhöhte Kraft­anstrengung verursacht wurde. Dann sind Sie auch versichert, wenn Sie etwa ohne äußere Auswirkung beim Laufen umknicken oder sich beim Heben schwerer Gewichte eine Sehne reißen.

Einige Tarife zahlen zudem ein Frakturgeld (Gipsgeld) bei Knochen­brüchen oder leisten bei Gesundheits­schäden nach einer Vergiftung durch Gase oder Dämpfe.

Wann zahlt sie nicht?

Die Unfallversicherung leistet nicht, wenn ein Unfall nur zu vorübergehenden körperlichen Schäden führt oder diese durch Verschleiß oder eine Krankheit ausgelöst wurden. Auch wenn der Versicherte einen Unfall absichtlich herbeiführt, gibt es keine Leistungen.

Außerdem gibt es in der Regel einige Ausschlüsse, die spezielle Fälle regeln, in denen die Versicherung nicht zahlt. In den Versicherungsbedingungen eines Tarifs ist genau aufgeführt, welche Ausschlüsse gelten.

Kein Versicherungsschutz besteht meist für Unfälle, die:

  • durch Kriegsereignisse verursacht werden,
  • auf epileptische Anfälle, Krampf- und Schlaganfälle sowie Geistes- oder Bewusstseinsstörungen zurückzuführen sind,
  • durch Trunkenheit bedingt sind,
  • sich bei einer Straftat ereignen,
  • durch Kernenergie entstehen,
  • beim Führen eines Luftfahrzeugs verursacht werden,
  • sich beim Berufssport oder
  • bei der aktiven Teilnahme an Motorsportrennen ereignen.

Es gibt zudem einzelne Berufe, die aufgrund ihres hohen Unfallrisikos grundsätzlich nicht versichert werden.

Hierzu zählen etwa:

  • Artisten
  • Piloten
  • Personenschützer
  • Stuntmen/-women
  • Sprengmeister
  • Profisportler
  • Berufstaucher

Welche Berufe versicherbar sind und welche nicht, hängt vom Berufsgruppenverzeichnis des Versicherers ab.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme (Grundsumme) sein?

Es ist schwer, im Vorfeld die angemessene Versicherungs­summe für die private Unfallversicherung festzulegen. Als Faustformel gilt, dass die Versicherungs­summe mindestens das Zwei- bis Dreifache des jährlichen Bruttoverdienstes betragen sollte.

Ein anderer Ansatz für die Berechnung der idealen Versicherungs­summe orientiert sich am Alter der zu versichernden Person. Wenn der Hauptverdiener einer Familie eine Unfallversicherung abschließt, sollte er folgende Summen abschließen:

  • mit 30 Jahren das Sechsfache seines Jahresbruttolohns
  • mit 40 Jahren das Fünffache seines Jahresbruttolohns
  • mit 50 Jahren das Vierfache seines Jahresbruttolohns

Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Versicherungs­nehmer mit steigendem Alter auch mehr verdient. Die Summe sollte in jedem Fall an die individuelle Lebens­situation und möglichen Versorgungs­lücken angepasst sein.

Bei der privaten Unfallversicherung ist eine Doppelversicherung oftmals möglich. Das heißt, ein Versicherungs­nehmer kann bei verschiedenen Anbietern eine Unfall­versicherung abschließen. Auf diese Weise kann die Versicherungs­summe, die im Schadensfall ausbezahlt wird, ebenfalls erhöht werden.

Auf welche Zusatzleistungen kann ich verzichten?

Auf eine teure Unfallrente können Sie verzichten. Besser ist es meist, eine ausreichend hohe Invaliditätssumme zu vereinbaren und sich das Geld selbst einzuteilen.

Auch ein Krankenhaustagegeld ist in der Regel überflüssig. Bei einer Dynamik erhöht sich die versicherte Versicherungssumme jedes Jahr. Darauf können Sie ebenfalls verzichten, da sich der Bedarf mit dem Alter eher verringert.

Einige Tarife werben mit einer Beitragsrückgewähr, bei der die Beiträge am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. Das lohnt sich meistens nicht. Besser ist es, nur den reinen Unfallschutz abzuschließen und die eingesparten Beiträge getrennt davon anzulegen.

Werden Vorerkrankungen bei der Auszahlung berücksichtigt?

Trägt eine Vorerkrankung oder ein körperliches Gebrechen zu einer Invalidität nach einem Unfall bei, kann der Versicherer die Auszahlungssumme kürzen – wenn etwa ein alter Kreuzbandschaden die Folgen der Unfallverletzung verschlimmert.

Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie daher auf den Mitwirkungsanteil achten. Dieser gibt an, wie groß der Anteil eines Vorschadens an einer Invalidität sein darf, ohne dass die Versicherung die Leistung kürzt. Gute Tarife kürzen die Auszahlung erst ab einem Mitwirkungsanteil von 50 Prozent. Einzelne Tarife verzichten sogar ganz darauf.

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Wie kann ich meinen bestehenden Vertrag wechseln?

Ihre private Unfallversicherung können Sie ganz einfach in drei Schritten wechseln:

  • Sie wählen Ihren Tarif aus
    Vergleichen Sie aus über 100 Tarifvarianten unverbindlich und kostenlos.
  • Wir kümmern uns um die Kündigung Ihres alten Vertrags
    CHECK24 übernimmt gerne für Sie den gesamten Kündigungsprozess. Einfach zurücklehnen und sparen.
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    Mit einem neuen Vertrag profitieren Sie von besseren Leistungen zu einem günstigeren Preis. Ihren neuen Vertrag und auch andere Versicherungen können Sie bequem über das CHECK24-Versicherungscenter digital verwalten.

Kann ich meinen Vertrag beitragsfrei stellen?

Grundsätzlich lässt sich eine Unfallversicherung nicht beitragsfrei stellen. Zahlt man die Beiträge nicht mehr, erlischt in der Regel auch der Versicherungsschutz.

Allerdings bieten einzelne Tarife die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder einer Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall oder einer Krankheit. Die Beitragsfreistellung gilt dann meist für maximal ein Jahr.

Wie verhalte ich mich im Versicherungsfall?

Um Ihren vollen Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung zu sichern, sollten Sie bei einem Unfall einige Dinge beachten:

  • Wenn Sie nach einem Unfall vermuten, dass dauerhafte Gesundheitsschäden bestehen bleiben, sollten Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich informieren. Wird eine Invalidität erst später von einem Arzt festgestellt, können Sie diese meist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall melden – bei guten Tarifen auch bis zu 24 oder 36 Monate danach.
    Bei einem Unfalltod muss die Versicherung in der Regel innerhalb von 48 Stunden informiert werden – bei einigen Tarifen liegt diese Frist bei mehreren Tagen.
  • Sie müssen bei der Versicherung eine ausführliche Unfallanzeige abgeben. Auf speziellen Formularen fragen die Versicherer meist nach Einzelheiten wie dem genauen Zeitpunkt, dem Unfallhergang oder den medizinischen Befunden.
  • Die Versicherung wird prüfen, ob ein Anspruch auf Leistungen besteht. Ist es zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden gekommen, wird die Versicherung die einmalige Invaliditätsleistung auszahlen. Je nach gewähltem Tarif zahlt der Versicherer auch ein Krankenhaustagegeld oder bei schweren Behinderungen eine Unfallrente.

Was ist beim Tod des Versicherungsnehmers zu beachten?

Wenn der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung stirbt und gleichzeitig die einzige versicherte Person war, erlischt der Vertrag automatisch.

Waren nur oder noch andere Personen über den Vertrag versichert, können diese den Vertrag übernehmen – etwa bei einer Paar- oder Familienunfallversicherung.

Mitversicherte Kinder werden beim Tod eines Elternteils in der Regel kostenlos bis zum 18. Lebensjahr weiter versichert. Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird Versicherungsnehmer der Police.

Tip IconUnfalltod innerhalb von 48 Stunden melden

Beim Unfalltod einer versicherten Person muss die Versicherung innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Sie prüft dann, ob eine vereinbarte Todesfallleistung ausgezahlt wird.

Private Unfallversicherung schnell und einfach erklärt (Video)

Quellen

  1. BMAS Überblick: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Überblick zur Unfallversicherung. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Unfallversicherung-im-Ueberblick/unfallversicherung-im-ueberblick.html (zuletzt geprüft: 2026-05)
  2. § 8 SGB VII: Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) – Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 Arbeitsunfall. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html (zuletzt geprüft: 2026-05)
  3. § 9 SGB VII: Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) – Gesetzliche Unfallversicherung, § 9 Berufskrankheit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__9.html (zuletzt geprüft: 2026-05)
  4. BaFin Unfallversicherung: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Unfallversicherung – Verbraucherinformationen. https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/versicherungen/unfallversicherung/unfallversicherung_node.html (zuletzt geprüft: 2026-05)
  5. BAuA Unfallstatistik 2015: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Unfallstatistik 2015 – Unfalltote und Unfallverletzte 2015 in Deutschland. https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fakten/Unfallstatistik-2015 (zuletzt geprüft: 2026-05)
  6. § 2 SGB VII: Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) – Gesetzliche Unfallversicherung, § 2 Versicherung kraft Gesetzes. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html (zuletzt geprüft: 2026-05)
  7. § 180 VVG: Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 180 – Invalidität. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__180.html (zuletzt geprüft: 2026-05)
  8. § 178 VVG: Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 178 – Leistung des Versicherers. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__178.html (zuletzt geprüft: 2026-05)

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