Ein Verrechnungsscheck ist ein Wertpapier, über das Sie Geld erhalten oder senden können. Legen Sie einen solchen Scheck bei Ihrer Bank vor, dann ist eine Barauszahlung ausgeschlossen. Der Betrag, der auf dem Scheck vermerkt ist, lässt sich nur auf ein Bankkonto auszahlen. Personalisiert ist der Verrechnungsscheck dabei nicht zwangsläufig. Die Einzahlung auf das Girokonto erfolgt in der Regel unter Vorbehalt. Das bedeutet, dass die Gutschrift erst verbindlich ist, wenn die Bank sichergestellt hat, dass der Scheck vom Aussteller gedeckt ist. Dieser Vorgang kann einige Werktage in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Ihr Girokonto bei einer Filialbank führen, können Sie den Verrechnungsscheck direkt vor Ort in einer Bankfiliale abgeben. Dort füllen Sie in der Regel ein Formular aus. Sind Sie hingegen Kunde bei einer Direktbank, dann senden Sie den Scheck zusammen mit einem Formular per Post an Ihre Bank. Die Unterlagen können Sie sich im Normalfall über die Website Ihres Kreditinstituts herunterladen. Bei manchen Banken reicht auch der Scheck in Kombination mit Ihrer IBAN und Unterschrift.
Ein Verrechnungsscheck muss innerhalb von acht Tagen eingelöst werden. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem er ausgestellt wurde. Daher sollten Sie ihn möglichst zeitnah einreichen. Ist diese Frist bereits verstrichen, kann es sich lohnen, bei Ihrer Bank nachzuhaken.
Manche zeigen sich kulant und nehmen den Scheck noch entgegen. Sollte das nicht mehr möglich sein, dann bleibt Ihnen noch, sich an den Aussteller des Schecks zu wenden und ihn zu bitten, den Scheck erneut auszustellen.
Ausnahmen bestehen, wenn der Scheck außerhalb Deutschlands ausgestellt wurde. Im europäischen Ausland beträgt die Frist 20 Tage, für alle weiteren Länder 70 Tage.
Wenn Ihre Bank keine Verrechnungsschecks akzeptiert, dann haben Sie die Möglichkeit, den Scheck über ein weiteres Konto, das Sie bei einem anderen Institut führen, einzureichen. Alternativ dazu können Sie den Scheck über eine Vertrauensperson einlösen lassen, damit diese Ihnen das Geld im Anschluss überweisen kann.
Es gibt verschiedene Arten von Schecks mit jeweils anderen Eigenschaften:
Mit einem Barscheck können Sie das Geld direkt bei der Bank des Ausstellers in bar abholen. Ein Verrechnungsscheck hingegen wird bei Ihrer Bank eingereicht und der Betrag auf Ihr Girokonto überwiesen. Diese Schecks sind mit dem Vermerk „Zur Verrechnung“ versehen, der eine Barauszahlung. Personalisiert sind sie nicht, somit kann jede Person, die den Scheck hat, diesen auch einlösen.
Außer es handelt sich um einen Orderscheck. Dieser ist eine Art des Verrechnungsschecks und auf eine bestimmte Person ausgestellt. Nur diese kann den Scheck nach Vorlage eines Ausweises einlösen. Eine Weitergabe ist bei dieser Scheckart nur durch eine offizielle Übertragung möglich.
Verrechnungsschecks gelten als sicher, da der Einlöser durch seine Kontoverbindung eindeutig nachvollziehbar ist. Dies macht den Scheck für kriminelle Machenschaften nicht beliebt. Barschecks bergen im Gegenteil dazu ein höheres Risiko, da sie leichter von Unbefugten eingelöst werden können, was sich dann nicht mehr rückverfolgen lässt.
Orderschecks gelten als besonders sicher, da in der Regel nur die Person, die auf dem Scheck vermerkt ist, ihn auch einlösen kann.
Die Gebühren für die Einreichung eines Verrechnungsscheck variieren je nach Kreditinstitut und Kontomodell. Bei einigen Filialbanken fällt bei Konten mit niedriger monatlicher Grundgebühr eine Pauschale von rund zwei Euro pro Scheck an. Zahlen Sie eine hohe Grundgebühr für Ihr Girokonto, dann ist der Service häufig inkludiert. Für im Ausland ausgestellte Schecks berechnen manche Banken spezielle Bearbeitungsgebühren, die 10 bis 15 Euro betragen können. Wenn Sie den Scheck per Post an die Bank schicken, tragen Sie die Portokosten selbst.
Um selbst einen Verrechnungsscheck auszustellen, nutzen Sie ein offizielles Scheckformular Ihrer Bank. Dieses erhalten Sie entweder in der Filiale oder auf Anfrage per Post. Füllen Sie den Scheck mit den relevanten Informationen aus. Dazu gehören zum Beispiel der Betrag, Ausstellungsdatum und -ort sowie eine Unterschrift. Der Scheck wird durch den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ zum Verrechnungsscheck. Im Anschluss geben Sie den Scheck an den Empfänger weiter. Wenn Sie ihn per Post versenden, dann ist ein Einschreiben ratsam, besonders wenn es um höhere Beträge geht. Damit der Scheck eingelöst werden kann, muss Ihr Konto ausreichend gedeckt sein.
Die Gutschrift eines Verrechnungsschecks kann unterschiedlich lange dauern. In der Regel ist mit einer Zeitspanne zwischen zwei und sieben Werktagen zu rechnen. Handelt es sich um einen Scheck aus dem Ausland kann es auch mehrere Wochen dauern. Die Bank muss zunächst prüfen, ob das Konto des Ausstellers ausreichend gedeckt ist. Handelt es sich um größere Beträge oder für die Bank unbekannte Aussteller, kann dies die Verfügbarkeit noch weiter verzögern.
Ja. Der Verrechnungsscheck wird von Unternehmen sogar häufiger genutzt als im privaten Umfeld. Geht es um Rückzahlungen oder Erstattungen, zum Beispiel bei Versicherungen oder Energieversorgern, bekommen Kunden manchmal noch einen Verrechnungsscheck. Auch, um unter Geschäftspartnern Rechnungen auszugleichen, kann ein Scheck zum Einsatz kommen.
Ein Verrechnungsscheck ist ab der Ausstellung ein rechtlich bindendes Zahlungsversprechen. Daher lässt sich der Scheck nur unter bestimmten Bedingungen stornieren oder widerrufen. Solange der Scheck noch nicht bei der Bank eingereicht wurde, kann der Aussteller eine Sperre veranlassen. Dann versucht die Bank, eine Gutschrift auf das Empfängerkonto zu verhindern. Ist der Scheck verloren oder gestohlen worden, sollte sofort eine Sperre bei der Bank beantragt werden.
Ein Verrechnungsscheck lässt sich von der Person einlösen, die den Scheck in Händen hat. Der Scheck muss auf der Rückseite lediglich vom ursprünglichen Empfänger unterschrieben sein. Durch die Scheckkennzeichnung „zur Verrechnung“, wird das Geld dann auf das Konto des Einlösers überwiesen. Ist der Scheck jedoch personalisiert, handelt es sich um einen Orderscheck. Für eine Weitergabe benötigen Sie eine Vollmacht. Bei der Ausstellung eines Verrechnungsschecks sollten Sie darauf achten, dass Ihr Girokonto ausreichend gedeckt ist, damit der Betrag auf dem Scheck problemlos abgebucht werden kann.
Wenn ein Gemeinschaftskonto von zwei Personen geführt wird, müssen in der Regel auch beide Kontoinhaber auf dem Scheck unterschreiben, damit der Betrag auf das Konto ausgezahlt werden kann.Es ist ratsam, sich bei der Bank, bei der das Gemeinschaftskonto geführt wird, über die genauen Einzahlungsmodalitäten für Verrechnungsschecks zu informieren, da diese von Bank zu Bank variieren können.
Wenn Sie Kunde bei einer Direktbank sind und somit keine Bankfiliale aufsuchen können, um den Scheck einzureichen, stehen Ihnen, je nach Bankenvorgabe, zwei Wege offen:
Um beim Postversand eines Schecks auf Nummer sicherzugehen, empfiehlt sich ein Postversand per Einschreiben. So können Sie sichergehen, dass der Scheck bei der Bank ankommt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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