Beschäftigte in der Verwaltung und im öffentlichen Dienst (ohne Außendienst) üben eine überwiegend sitzende Tätigkeit ohne körperliche Gefährdung aus. Unfallrisiken bestehen vor allem in der Freizeit – und genau dort greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet vor allem bei Arbeitsunfällen, direkten Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Private Freizeit-, Haushalts- und Reiseunfälle sind in der Regel nicht gesetzlich abgesichert.
Eine private Unfallversicherung ergänzt diesen Schutz für Verwaltungsangestellte & öffentlicher Dienst: Sie gilt je nach Tarif weltweit und rund um die Uhr, auch bei Freizeit- und Haushaltsunfällen, und zahlt vereinbarte Leistungen wie Invaliditätsleistung, Unfallrente, Bergungs- oder Krankenhaustagegeld.
Wichtig: Sie ersetzt keine Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Krankheiten, Verschleiß, dauerhafte Überlastung oder gewöhnliche Infektionen sind normalerweise nicht abgesichert, sofern kein spezieller Tarifbaustein greift.
Verwaltungsangestellte & öffentlicher Dienst werden von vielen Versicherern in der privaten Unfallversicherung beispielsweise in die Gefahrengruppe A eingestuft. Das bedeutet günstigere Beiträge als für körperlich Tätige (Gefahrengruppe B und C). Typische Unfallrisiken:
Basierend auf dem Risikoprofil von Verwaltungsangestellte & öffentlicher Dienst empfehlen wir folgende Leistungsbausteine:
Vergleichen Sie verschiedene Tarife, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Achten Sie besonders auf die Gliedertaxe und die Progression – diese beiden Faktoren bestimmen maßgeblich die Höhe der Auszahlung im Ernstfall.
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