Beschäftigte in der Verwaltung und im öffentlichen Dienst (ohne Außendienst) üben eine überwiegend sitzende Tätigkeit ohne körperliche Gefährdung aus. Unfallrisiken bestehen vor allem in der Freizeit – und genau dort greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Eine private Unfallversicherung schützt Verwaltungsangestellte & öffentlicher Dienst vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls – rund um die Uhr und weltweit, also auch in der Freizeit.
Verwaltungsangestellte & öffentlicher Dienst werden von vielen Versicherern in der privaten Unfallversicherung beispielsweise in die Gefahrengruppe A eingestuft. Das bedeutet günstigere Beiträge als für körperlich Tätige (Gefahrengruppe B und C). Typische Unfallrisiken:
Basierend auf dem Risikoprofil von Verwaltungsangestellte & öffentlicher Dienst empfehlen wir folgende Leistungsbausteine:
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