Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Die körperlich anspruchsvolle Arbeit mit Patienten kann zu akuten Rücken-, Schulter- und Knieverletzungen führen.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet vor allem bei Arbeitsunfällen, direkten Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Private Freizeit-, Haushalts- und Reiseunfälle sind in der Regel nicht gesetzlich abgesichert.
Eine private Unfallversicherung ergänzt diesen Schutz für Pfleger und Pflegekräfte: Sie gilt je nach Tarif weltweit und rund um die Uhr, auch bei Freizeit- und Haushaltsunfällen, und zahlt vereinbarte Leistungen wie Invaliditätsleistung, Unfallrente, Bergungs- oder Krankenhaustagegeld.
Wichtig: Sie ersetzt keine Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Krankheiten, Verschleiß, dauerhafte Überlastung oder gewöhnliche Infektionen sind normalerweise nicht abgesichert, sofern kein spezieller Tarifbaustein greift.
Pfleger und Pflegekräfte werden von vielen Versicherern in der privaten Unfallversicherung beispielsweise in die Gefahrengruppe B eingestuft. Das bedeutet höhere Beiträge als für Gefahrengruppe A (Büroberufe), aber niedrigere als für besonders gefährdete Berufe (Gefahrengruppe C). Typische Unfallrisiken:
Basierend auf dem Risikoprofil von Pfleger und Pflegekräfte empfehlen wir folgende Leistungsbausteine:
Vergleichen Sie verschiedene Tarife, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Achten Sie besonders auf die Gliedertaxe und die Progression – diese beiden Faktoren bestimmen maßgeblich die Höhe der Auszahlung im Ernstfall.
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