LKW-Fahrer und Berufskraftfahrer sind hohen Unfallrisiken ausgesetzt. Neben Verkehrsunfällen bergen auch das Be- und Entladen sowie Arbeiten rund um Fahrzeug und Ladung erhebliche Verletzungsrisiken.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet vor allem bei Arbeitsunfällen, direkten Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Private Freizeit-, Haushalts- und Reiseunfälle sind in der Regel nicht gesetzlich abgesichert.
Eine private Unfallversicherung ergänzt diesen Schutz für LKW-Fahrer und Berufskraftfahrer: Sie gilt je nach Tarif weltweit und rund um die Uhr, auch bei Freizeit- und Haushaltsunfällen, und zahlt vereinbarte Leistungen wie Invaliditätsleistung, Unfallrente, Bergungs- oder Krankenhaustagegeld.
Wichtig: Sie ersetzt keine Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Krankheiten, Verschleiß, dauerhafte Überlastung oder gewöhnliche Infektionen sind normalerweise nicht abgesichert, sofern kein spezieller Tarifbaustein greift.
LKW-Fahrer und Berufskraftfahrer werden von vielen Versicherern in der privaten Unfallversicherung beispielsweise in die Gefahrengruppe B eingestuft. Das bedeutet höhere Beiträge als für Gefahrengruppe A (Büroberufe), aber niedrigere als für besonders gefährdete Berufe (Gefahrengruppe C). Typische Unfallrisiken:
Basierend auf dem Risikoprofil von LKW-Fahrer und Berufskraftfahrer empfehlen wir folgende Leistungsbausteine:
Vergleichen Sie verschiedene Tarife, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Achten Sie besonders auf die Gliedertaxe und die Progression – diese beiden Faktoren bestimmen maßgeblich die Höhe der Auszahlung im Ernstfall.
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