Auch wenn Lehrer und Lehrerinnen keinen klassischen körperlichen Beruf ausüben, bestehen im Schulalltag zahlreiche Unfallrisiken – besonders im Sportunterricht, bei Ausflügen und auf dem Schulweg.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet vor allem bei Arbeitsunfällen, direkten Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Private Freizeit-, Haushalts- und Reiseunfälle sind in der Regel nicht gesetzlich abgesichert.
Eine private Unfallversicherung ergänzt diesen Schutz für Lehrer und Lehrerinnen: Sie gilt je nach Tarif weltweit und rund um die Uhr, auch bei Freizeit- und Haushaltsunfällen, und zahlt vereinbarte Leistungen wie Invaliditätsleistung, Unfallrente, Bergungs- oder Krankenhaustagegeld.
Wichtig: Sie ersetzt keine Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Krankheiten, Verschleiß, dauerhafte Überlastung oder gewöhnliche Infektionen sind normalerweise nicht abgesichert, sofern kein spezieller Tarifbaustein greift.
Lehrer und Lehrerinnen werden von vielen Versicherern in der privaten Unfallversicherung beispielsweise in die Gefahrengruppe A eingestuft. Das bedeutet günstigere Beiträge als für körperlich Tätige (Gefahrengruppe B und C). Typische Unfallrisiken:
Basierend auf dem Risikoprofil von Lehrer und Lehrerinnen empfehlen wir folgende Leistungsbausteine:
Vergleichen Sie verschiedene Tarife, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Achten Sie besonders auf die Gliedertaxe und die Progression – diese beiden Faktoren bestimmen maßgeblich die Höhe der Auszahlung im Ernstfall.
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