Die Forstwirtschaft zählt zu den unfallträchtigsten Berufen in Deutschland. Die Arbeit mit Kettensägen, das Fällen von Bäumen und der unwegsame Waldboden machen den Berufsalltag von Forstarbeitern besonders gefährlich.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet vor allem bei Arbeitsunfällen, direkten Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Private Freizeit-, Haushalts- und Reiseunfälle sind in der Regel nicht gesetzlich abgesichert.
Eine private Unfallversicherung ergänzt diesen Schutz für Forstarbeiter: Sie gilt je nach Tarif weltweit und rund um die Uhr, auch bei Freizeit- und Haushaltsunfällen, und zahlt vereinbarte Leistungen wie Invaliditätsleistung, Unfallrente, Bergungs- oder Krankenhaustagegeld.
Wichtig: Sie ersetzt keine Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Krankheiten, Verschleiß, dauerhafte Überlastung oder gewöhnliche Infektionen sind normalerweise nicht abgesichert, sofern kein spezieller Tarifbaustein greift.
Forstarbeiter werden von vielen Versicherern in der privaten Unfallversicherung beispielsweise in die Gefahrengruppe C eingestuft. Das ist die höchste Risikoklasse mit entsprechend höheren Beiträgen – dafür ist der Absicherungsbedarf besonders groß. Typische Unfallrisiken:
Basierend auf dem Risikoprofil von Forstarbeiter empfehlen wir folgende Leistungsbausteine:
Vergleichen Sie verschiedene Tarife, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Achten Sie besonders auf die Gliedertaxe und die Progression – diese beiden Faktoren bestimmen maßgeblich die Höhe der Auszahlung im Ernstfall.
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