Auszubildende sind gesetzlich unfallversichert, wenn der Unfall mit Ausbildung, Berufsschule oder dem direkten Weg dorthin zusammenhängt. In der Freizeit, wo viele Unfälle junger Menschen passieren, besteht dieser gesetzliche Schutz in der Regel nicht.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet vor allem bei Arbeitsunfällen, direkten Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Private Freizeit-, Haushalts- und Reiseunfälle sind in der Regel nicht gesetzlich abgesichert.
Eine private Unfallversicherung ergänzt diesen Schutz für Auszubildende: Sie gilt je nach Tarif weltweit und rund um die Uhr, auch bei Freizeit- und Haushaltsunfällen, und zahlt vereinbarte Leistungen wie Invaliditätsleistung, Unfallrente, Bergungs- oder Krankenhaustagegeld.
Wichtig: Sie ersetzt keine Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Krankheiten, Verschleiß, dauerhafte Überlastung oder gewöhnliche Infektionen sind normalerweise nicht abgesichert, sofern kein spezieller Tarifbaustein greift.
Bei Auszubildenden richtet sich die Einstufung je nach Versicherer nach der konkreten Tätigkeit, nicht nach dem Status: Azubis im Büro werden beispielsweise in Gefahrengruppe A eingestuft, Azubis im Handwerk in B und Azubis auf dem Bau in C. Typische Unfallrisiken:
Basierend auf dem Risikoprofil von Auszubildende empfehlen wir folgende Leistungsbausteine:
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