Private Unfallversicherung

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  • CosmosDirekt: bis zu 15 € auf die Tarife Basis, Comfort
  • HanseMerkur: bis zu 15 € auf den Tarif Smart Premium Partner
  • Interrisk: bis zu 15 € auf die Tarife Balance XXL Plus, Balance XXL Maxi

 

Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

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    • Versicherte Person: *01.01.2000, Beruf: Fachangestellte/-r
    • Versichert: Grundsumme: 100.000 €, Progression: 225 %, Unfallrente: keine, Todesfallsumme: 5.000 €, Krankenhaustagegeld: keines
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    Quelle: CHECK24 Unfallversicherungs-Vergleich, Berechnung von 06/2026

Invaliditätsgrad

Die Schwere einer dauerhaften, unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigung und somit die Höhe der Auszahlung wird bei der privaten Unfallversicherung anhand des Invaliditätsgrads bestimmt. Dabei geht es um die prozentuale Funktionsminderung oder den vollständigen Verlust von Körperteilen und Sinnesorganen.

In der Gliedertaxe ist für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan ein bestimmter Invaliditätsgrad aufgeführt. Stellt ein Arzt nach einer bestimmten Frist – meist zwischen zwölf und 15 Monaten nach dem Tag eines Unfalls – einen dauerhaften Personenschaden fest, erhält der Versicherte entsprechend der körperlichen Beeinträchtigung eine Leistung von der Unfallversicherung.

Beispiel: Invaliditätsgrad und Auszahlungssumme

Die Gliedertaxe weist für einen großen Zeh einen Invaliditätsgrad von 5 Prozent aus.

Wurde die Versicherungssumme auf 500.000 Euro festgelegt, erhält der Versicherungsnehmer beim Verlust seines großen Zehs eine Entschädigung von 25.000 Euro. Hat er nicht nur einen großen Zeh, sondern zusätzlich einen weiteren Zeh (Invaliditätsgrad 2 Prozent) verloren, erhält der Versicherte 7 Prozent der Versicherungssumme (35.000 Euro).

Sollte die ärztliche Untersuchung ergeben, dass ein Körperteil nur zu einem bestimmten Anteil in seiner Funktion beeinträchtigt ist, wird der Invaliditätsgrad auch nur anteilig berücksichtigt.

Wurde eine Progression vereinbart, erhöht sich die ausgezahlte Leistung nochmals.