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KFZ-Sicherungsübereignung:
Wie funktioniert das Auto als Kreditsicherheit?

Wenn ein Auto als Kreditsicherheit eingesetzt wird, läuft dieser Vorgang anders ab als bei einem klassischen Pfand. Während man Schmuck oder andere Wertgegenstände im Pfandleihhaus abgeben muss, kann der Kreditnehmer das beliehene Auto weiter nutzen. Der Kreditnehmer überträgt das Fahrzeugeigentum rein rechtlich an den Kreditgeber, solange das Darlehen abbezahlt wird.

Sicherungsübereignung (Übergabe des Fahrzeugbriefs)

Grundlage für das Beleihen eines Autos ist die sogenannte Sicherungsübereignung. Darin wird vertraglich festgelegt, dass das Eigentum am Fahrzeug für die Dauer des Kredits auf die Bank übergeht. Gleichzeitig ist vereinbart, dass der Kreditnehmer das Auto weiterfahren darf und nach vollständiger Rückzahlung der Eigentumstitel wieder an ihn zurückfällt. Bis dies der Fall ist, erhält der Kreditgeber in der Regel den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II).

Kommt es zu Zahlungsrückständen, ist der Kreditgeber berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verlangen und es zu verkaufen, um die offenen Schulden auszugleichen. Andersherum kann der Kreditnehmer das beliehene Fahrzeug nicht verkaufen, bis der Kredit abbezahlt und der Fahrzeugbrief wieder in seinem Besitz ist.

Ein Auto zu beleihen, kann unabhängig vom Verwendungszweck des Kredits erfolgen, sodass sich neben einem Autokredit verschiedene Einsatzmöglichkeiten ergeben können. Wird ein Auto als Sicherheit angeboten, sind die Chancen auf einen Kredit auch bei schwacher Bonität in der Regel höher.

Damit ein Auto als Kreditsicherheit akzeptiert wird, muss es oft bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese können von Bank zu Bank abweichen.

  • Fahrzeugbrief liegt vor.
  • Auto ist schuldenfrei.
  • KFZ-Marktwert ist ausreichend hoch.
  • Fahrzeug ist neuwertig oder unbeschädigt.

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Anna Molder ()
Online Redakteurin Finanzen
Als technische Redakteurin hat Anna zuletzt für die IT-Branche Inhalte zu komplexen Themen verständlich aufbereitet. Seit 2024 ist sie Teil der Finanzredaktion von CHECK24.

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Reicht das Einkommen als Sicherheit aus?

Bei einem nicht zweckgebundenen Ratenkredit genügt oft das Einkommen als Sicherheit. Voraussetzung ist in der Regel ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das seit mindestens sechs Monaten besteht. Der Nachweis erfolgt durch Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge.

Ein spezieller Autokredit ist dagegen zweckgebunden – er dient ausschließlich dem Kauf oder der Reparatur eines Fahrzeugs. In diesem Fall verlangt die Bank meist, dass der Kreditnehmer sein Auto beleihen muss. Das Fahrzeug stellt einen materiellen Gegenwert dar und sichert den Kredit zusätzlich ab.

Auto als Kreditsicherheit: Welche Unterlagen verlangt die Bank?

Wie für jeden Kredit verlangen viele Banken auch beim Autokredit Sicherheiten. Durch diese sichern sich Kreditinstitute vor einem möglichen Zahlungsausfall ab. Bei einem Kredit zur freien Verwendung dient häufig nur das Einkommen als Sicherheit. Der Kunde sollte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sein, welches seit mindestens sechs Monaten bereits besteht. Der Kreditgeber prüft dies zum Beispiel anhand von Kontoauszügen.

Mögliche Nachweise und Unterlagen:

  • Kaufvertrag: Muss Fahrzeugbezeichnung, Kaufpreis und Käufer enthalten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Wird häufig für die Dauer der Finanzierung hinterlegt. Der Kreditnehmer muss die Übergabe innerhalb der vorgegebenen Frist nach Zulassung sicherstellen.

Da ein Autokredit zweckgebunden ist, akzeptieren Banken diese Nachweise sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen. Wird der Kredit für eine Reparatur aufgenommen, genügt in vielen Fällen ein entsprechender Kostennachweis.

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