Betrüger fordern Geld im Namen der DGUV
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
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München, 5.9.2016 | 11:07 | kro
Wer Leistungen bei zwei privaten Unfallversicherungen beantragt und dabei die Existenz des jeweils anderen Vertrags verschweigt, kann wegen der vorsätzlichen Verletzung seiner Anzeigepflicht leer ausgehen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.