Vier von fünf BU-Anträgen werden bewilligt
Zahlen von Franke und Bornberg zeigen: Die meisten Anträge auf eine BU-Leistung werden bewilligt – viele Anträge kommen aber gar nicht bis zur Entscheidung.
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München, 9.6.2010 | 17:30 | sge
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dürfen Pflegeheime die Verträge mit Senioren, die Pflegeleistungen beziehen, nach dem Tod der Bewohner nicht mehr aufrecht erhalten. Das Heim darf danach keine weiteren Leistungen beziehen.
Zahlen von Franke und Bornberg zeigen: Die meisten Anträge auf eine BU-Leistung werden bewilligt – viele Anträge kommen aber gar nicht bis zur Entscheidung.
Das Statistische Bundesamt hat vorläufige Sterbefallzahlen für den April veröffentlicht: Sie liegen leicht unter dem Schnitt der letzten vier Jahre.
Die Rentenversicherung schlägt Alarm: Zu wenige sorgen zusätzlich über den Betrieb oder eine Riester-Rente für das Alter vor. Das 3-Säulen-Modell bröckele.