Betrüger fordern Geld im Namen der DGUV
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
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München, 16.2.2018 | 10:22 | kro
Wer bei einem Grillabend im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung auf dem Weg zur Toilette stürzt, steht – trotz Alkoholeinfluss – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.