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Kredit Lexikon

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Grundsteuer

Mit der Grundsteuer wird das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung besteuert. Die Steuergrundlage bildet in der Regel der Wert des Grundstückes. Die Grundsteuer wird jährlich von den Gemeinden auf ein Grundvermögen (Besitz von Grund und Boden) erhoben und ist von jedem Eigentümer eines Grundstücks zu entrichten. Das Finanzamt, welches für den jeweiligen Landkreis zuständig ist, legt die Höhe des Steuersatzes fest und berechnet diesen auch. Da die Grundsteuer von den Städten und Kommunen erhoben wird, zählt die Grundsteuer zu der Gemeindesteuer. Die gesetzliche Grundlagen dieser Abgabe sind sowohl im Art. 106 VI GG als auch im Grundsteuergesetz zu finden.

Um den der sogenannte Einheitswert zu bestimmen, wird auf der Grundlage der Bebauung zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B unterschieden. Die Grundsteuer A bezeichnet dabei die agrarischen Grundstücke - demnach Land, welches landwirtschaftlich genutzt wird. Die Grundsteuer B wird dagegen auf alle bebauten Grundstücke angewendet. Die Besteuerung der Grundstücke in den neuen Bundesländern ist dagegen anders geregelt. Für diese Bereiche wird anstelle des Einheitswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ein sogenannter Ersatzwirtschaftswert bei der Berechnung zugrunde gelegt.

Vor dem Erwerb eines Grundstücks ist eine Beratung zu einer optimalen Baufinanzierung empfehlenswert. Hier können alle Kosten und Sparpotenziale voll aufgedeckt und ausgeschöpft werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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