Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 12.11.2015 | 20:00 | kro
Mit Freitag, dem 13. verbinden viele Menschen Pannen, Pech und Panik. Die sogenannte Paraskavedekatriaphobie – wie der Fachbegriff für die Angst vor Freitag, dem 13. lautet – ist jedoch unbegründet. Das zeigt eine aktuelle Schadensstatistik der Zurich Versicherung.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.