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Im CHECK24 Geldanlagevergleich sehen Sie im jeweiligen Festgeldangebot, ob eine Bank zusätzlich freiwilligen Sicherungssystemen angeschlossen ist. Für alle Banken im CHECK24 Vergleich gilt die gesetzliche Einlagensicherung.
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In der Regel nicht. Festgeld ist für die vereinbarte Laufzeit gebunden. Banken lassen nur aus wichtigem Grund die Kündigung der Festgeldanlage zu. Darunter verstehen Banken im Allgemeinen Situationen, in denen der Anleger das Geld so dringend benötigt, dass ein weiterer Verzicht darauf nicht zumutbar ist oder das Eintreten von schwerer Krankheit oder Tod. Ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist, liegt im individuellen Ermessen der Bank.
Ja, wenn sie innerhalb der EU zugelassen sind und der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen, ist Ihr Erspartes genauso sicher wie bei einer Filialbank.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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