Geringverdiener, die über größere Geldanlagen verfügen, können sich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung über den Sparer-Pauschbetrag hinaus von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge befreien lassen. Voraussetzung ist, dass ihr Einkommen inklusive der Kapitalerträge nicht höher ist als der Grundfreibetrag. Die NV-Bescheinigung muss direkt bei der Bank eingereicht werden.
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass jeder der in Deutschland arbeitet, genug Geld für den „alltäglichen Mindestbedarf" hat und damit das Existenzminimum absichern. 2026 beträgt er für Singles 12.348 Euro und 24.696 Euro für Verheiratete, er wird regelmäßig angepasst. Wer in Deutschland weniger als den Grundfreibetrag verdient, muss auf das Einkommen keine Steuern zahlen. Das gilt auch für Kapitalerträge, die zusammen mit dem Einkommen unterhalb des Freibetrags liegen.
Nichtveranlagungsbescheinigung oder Freistellungsauftrag – was ist der Unterschied?
Eine NV-Bescheinigung kann nur dann eingereicht werden, wenn Einkommen und Kapitalerträge gemeinsam den Grundfreibetrag nicht überschreiten, ein zusätzlicher Freistellungsauftrag ist dann nicht nötig.
Bei höheren Einkommen sind Kapitalerträge nur bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei. Um diesen Betrag von der Abgeltungssteuer zu befreien, muss bei der jeweiligen Bank ein Freistellungsauftrag eingereicht werden.
Entscheidungsregel:
Gehalt + Kapitalerträge < Grundfreibetrag → Nichtveranlagungsbescheinigung notwendig: Kapitalerträge über 1.000 Euro bleiben steuerfrei
Gehalt + Kapitalerträge > Grundfreibetrag → Freistellungsauftrag notwendig, um Kapitalerträge bis 1.000 Euro von der Steuer zu befreien
Wie lange ist die NV-Bescheinigung gültig und wie reicht man sie ein?
Die Anträge für die Nichtveranlagungsbescheinigung liegen häufig beim Finanzamt vor Ort aus oder sind beim Bundesministerium der Finanzen als Download erhältlich. Die NV-Bescheinigung ist für maximal drei Jahre gültig. Sie muss bei jeder Bank eingereicht werden, bei der Geld angelegt wurde.
Für wen lohnt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Eine NV-Bescheinigung lohnt sich manchmal bei Kindern, Studenten und Rentnern, falls deren gesamte Einkünfte eines Jahres geringer als der Freibetrag sind und wenn sie gleichzeitig den Sparerpauschbetrag voll ausschöpfen. Das liegt daran, dass Kinder und Studenten neben ihren Kapitaleinkünften oft kein weiteres steuerpflichtiges Einkommen haben. Rentner hingegen profitieren von der Besteuerung der Renten mit dem Besteuerungsanteil, dank dem nur ein Teil der Rente einkommenssteuerpflichtig ist.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.