Bei einer Mahnung handelt es sich um eine Zahlungserinnerung. In dieser wird der Schuldner aufgefordert, seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Gläubiger nachzukommen. Diese Erinnerung wird versandt, wenn es zum Zahlungsverzug gekommen ist.
Aus der Mahnung muss deutlich hervorgehen, wer der Schuldner ist und es muss eine eindeutige Aufforderung zur Erfüllung der Vertragspflicht enthalten sein. Erfolgt der Verzug des Schuldners erst mit Erhalt der Mahnung, muss er für die Kosten, die durch Rechtsanwälte und Inkassofirmen oder andere Maßnahmen entstehen, erst nach der zweiten Aufforderung aufkommen. Sollte der Schuldner auch nach der dritten Mahnung keine Zahlungen leisten, kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.