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Kredit Lexikon

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Preisangabenverordung

Die Preisangabenverordnung dient dazu, die Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten. Sie dient dem Schutz der Verbraucher. Zudem sollen ideale Preisvergleichsmöglichkeiten den Wettbewerb fördern. Im Sinne der Preisangabenverordnung müssen dem Endverbraucher alle Preise und Preisbestandteile angegeben werden. Dabei muss auch die Mehrwertsteuer genau aufgeführt werden. Ebenso sieht die Preisangabenverordnung vor, dass Grundpreise für bestimmte Waren, wie beispielsweise Lebensmittel angegeben werden müssen.

Im Kreditbereich besteht für die Kreditinstitute durch die Preisangabenverordnung die Vorgabe, alle relevanten Kosten, welche im Zusammenhang mit einem Kredit entstehen, anzugeben. Im Privatkundengeschäft muss dabei zusätzlich der effektive Jahreszinssatz angegeben werden. Durch diesen wird es den Kunden erleichtert, verschiedene Angebote zu vergleichen. Bei einer möglichen Zinsänderung wird hingegen der anfängliche effektive Jahreszins in Prozent angegeben.

Die Preisangabenverordnung dient in erster Linie dem Schutz des Käufers oder Kreditnehmers. Wenn Kosten versteckt und nicht angegeben wurden, kann beispielsweise der Kreditvertrag angefochten werden. Außerdem erhält das Kreditinstitut im Falle von versteckten Kosten eine Strafe. Die Preisangabenverordnung dient damit auch der Vorbeugung von Betrug.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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