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Darlehensnehmer

Bei einem Darlehensnehmer handelt es sich um eine oder zwei natürliche oder juristische Personen, die mit einem Geldgeber - in der Regel eine Bank - einen Darlehensvertrag schließt. Bei diesem handelt es sich um ein juristisches Rechtsgeschäft, bei dem sich der Darlehensnehmer dazu verpflichtet, einen vereinbarten Geldbetrag samt Darlehenszinsen in einem festgelegten Zeitraum zurückzuzahlen. Die jeweiligen Modalitäten sind in dem Vertrag festgehalten.

Wichtige Kriterien für die Kreditvergabe sind, dass der Antragssteller voll geschäftsfähig ist und demnach das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zudem muss der Schuldner für ein Darlehen ein regelmäßiges und sicheres Einkommen nachweisen können. Meist fordern Kreditinstitute, dass der Darlehensnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat, das seit mindestens sechs Monaten besteht. Er muss zudem einen positiven Schufa-Verlauf besitzen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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