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Bürgschaftsgebühr

Die Bank berechnet dem Schuldner eine Bürgschaftsgebühr, wenn eine Bürgschaft als Sicherheit für den Kredit dient. Das Entgelt wird auch als Avalgebühr bezeichnet. Der Bürge ist verpflichtet, im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers die Kosten für das Darlehen zu tragen.

Erklärt sich ein Dritter bereit, notfalls als Bürge einzustehen, wird er auch einer Bonitätsprüfung unterzogen. Dabei werden die Schufa und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ebenso geprüft wie sämtliche laufende Verpflichtungen. Zusätzlich muss das kreditgebende Institut einen Bürgschaftsvertrag ausstellen. Dafür fallen für die Kreditanstalt Kosten an, die mit der Bürgschaftsgebühr gedeckt werden. Für die Gebühr muss der Kreditnehmer aufkommen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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