Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt in Deutschland einheitlich 25 Prozent und fällt auf Zinsen von Festgeld- & Tagesgeldkonten genauso an wie auf Kursgewinne von Fonds und Aktien. 

Mit einem Freistellungsauftrag bleibt der sogenannte Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr für Ledige und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare steuerfrei.Die Bank führt die Abgeltungssteuer in der Regel automatisch an das Finanzamt ab. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, erfolgt der Steuerabzug erst, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.Zusätzlich zur Abgeltungssteuer fallen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an. Dadurch ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 26,38 Prozent. Ist eine Person kirchensteuerpflichtig, erhöht sich der Steuersatz je nach Bundesland weiter.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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