Bearbeitungsgebühren für einen Konsumentenkredit sind seit 2014 nicht mehr zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass keine Kosten für Bonitätsprüfungen, Vertragsgestaltung, Kreditberatung oder ähnliches auf den Kunden umgelegt werden dürfen, da sie dem Zweck der Bank selbst dienen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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