Der Begriff Insolvenz steht für die bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung eines Schuldners. Demnach kann dieser den Zahlungsverpflichtungen seines Gläubigers nicht mehr nachkommen. Eine Insolvenz kann sowohl eine Privatperson (Privatinsolvenz) als auch Unternehmen oder Gesellschaften (juristische Personen) treffen.
Eine natürliche oder juristische Person ist zahlungsunfähig, wenn fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedient werden können. Diese Zahlungsunfähigkeit muss für einen Zeitraum von mehr als drei Wochen bestehen. Eine weitere Voraussetzung für die Insolvenz ist eine Lücke in der Liquidität von mehr als zehn Prozent. Außerdem dürfen nur die Forderungen berücksichtigt werden, die der Gläubiger zum gegenwärtigen Zeitpunkt ernsthaft einfordert.
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