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Leasingraten

Wer ein Wirtschaftsgut least oder mietet, zahlt monatliche Raten an den Leasinggeber. Diese Zahlungen werden als Leasingraten bezeichnet. Die Berechnung der Leasingrate ist von der jeweiligen Vertragsart abhängig.

Handelt es sich um eine Vollamortisation, müssen die Zahlungen, die während der Grundmietzeit geleistet werden, sämtliche Kosten des Leasinggebers decken - die Raten sind dementsprechend hoch. Bei der Teilamortisation können die monatlichen Zahlungen gegebenenfalls niedriger ausfallen, etwa durch eine Sonderzahlung (Einmalzahlung) zu Vertragsbeginn oder den Erwerb des Leasingobjekts zum Laufzeitende. Bei einer Teildamortisation bleibt am Ende ein offener Restbetrag. Ein Mehrerlösvertrag sorgt dafür, dass dieser Betrag durch den Verkauf des Objekts gedeckt werden kann.  

Demnach sind bei der Berechnung der Leasingraten der Anfangswert des Leasingobjekts, die Höhe der Anzahlung, der effektive Jahreszins, die Laufzeit und der kalkulierte Restwert des Objekts relevant.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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