Im Kreditbereich und bei festverzinsten Wertpapieren steht der Nominalzins für die Gebühr, die ein Gläubiger dem Schuldner auf den Nominalbetrag, also auf den Nennwert des für einen festgelegten Zeitraum geliehenen Geldbetrags in Rechnung stellt. Der Zinssatz wird in Prozent angegeben. Zur Fälligkeit zahlt der Kapitalnehmer den anfallenden Zinsbetrag an den Geldgeber. Außerdem wird die Höhe des Nominalzinses in der Regel vertraglich geregelt.
Im Kreditbereich ist der Nominalzins auch als Sollzins bekannt. Der Kreditnehmer zahlt dem Kreditinstitut den Nominalzins für das Geld, dass ihm für seinen Finanzierungswunsch zur Verfügung gestellt wurde. Der Sollzins wird in den effektiven Jahreszins eingerechnet.
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