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Zweidrittelzins

Der Zweidrittelzins (alternative Schreibweisen: Zwei-Drittel-Zins oder 2/3-Zins) gibt an, wie viel ein Kredit für mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer höchstens kosten darf. Die Bank muss mindestens zwei von drei Kunden den Kredit zu dem von ihr festgelegten Zweidrittelzinssatz oder zu einem günstigeren Zinssatz gewähren.

Der Zweidrittelzins ist ein Richtwert. Zudem erhöht der Wert die Vergleichbarkeit von Krediten. Ob der Kunde den Kredit tatsächlich zum angegebenen Zweidrittelzins erhält oder höhere bzw. niedrigere Zinsen zahlt, entscheidet sich erst nach der Bonitätsprüfung durch die Bank.

Die Geldhäuser entscheiden nach eigenen Kriterien, wo sie den Zweidrittelzins innerhalb ihrer Zinsspanne ansetzen und unter welchen Bedingungen ein Kreditnehmer diesen Zinssatz erhält. Ausschlaggebend ist die Kreditwürdigkeit des einzelnen Kunden. Wer – nach Maßgabe der Bank – über eine durchschnittliche Bonität verfügt, erhält sein Darlehen am ehesten zum Zweidrittelzins.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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