Eine Umschuldung trotz negativer Schufa ist nicht so einfach möglich wie bei guter Bonität. Trotzdem gibt es auch hier Möglichkeiten und im besten Fall kann der Schufa-Score auf diese Art verbessert werden.
Wenn Sie einen Kredit umschulden, erteilen Sie der neuen Bank die Erlaubnis, das Geld in Ihrem Namen zur Ablöse an die bisherige zu überweisen. Dafür benötigt die neue Bank eine sogenannte Ablösevollmacht, die Sie unterschreiben müssen. Die Bank kann sich in der Ablösevollmacht auch dagegen absichern, dass ihr Kosten in Rechnung gestellt werden, wenn sie die Restschuld ablöst. Eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung müssen Sie selbst tragen.
Wenn Sie einen bestehenden Kredit durch einen neuen ablösen – also umschulden – möchten, sollten Sie wissen, wie hoch der Betrag für den Umschuldungskredit sein sollte. Diese Information erhalten Sie von Ihrer aktuellen Bank in einer sogenannten Ablösebescheinigung. Darin ist der Betrag zum gewünschten Stichtag der Umschuldung sowie die Bankverbindung zur Ablöse vermerkt.
Das Formular zur Ablösevollmacht dagegen stellt Ihnen die neue Bank zur Verfügung. Wird die Vollmacht bei einer Umschuldung benötigt, ist sie ein zusätzlicher Teil des neuen Kreditvertrags.
In diesem Video erfahren Sie, was Sie neben der Ablösevollmacht für die Umschuldung Ihres alten Kredits noch alles benötigen. Erfahren Sie, wo Sie die Darlehensnummer, Antragsnummer oder Kreditnummer ganz einfach finden können und erhalten Sie Tipps, wie sich die Nummern unterscheiden, damit Sie Fehler vermeiden können.
Wenn der Bank alle benötigten Unterlagen für Ihren Umschuldungskredit vorliegen und sie diesen bewilligt hat, zahlt sie das Geld direkt an die bisherige Bank aus. Somit ist der alte Kredit abgelöst. Auf Ihr persönliches Konto überweist die neue Bank nur das Geld, das über die bestehende Restschuld hinausgeht, falls Sie einen höheren Betrag aufgenommen haben. Lösen Sie einen Dispositionskredit ab, ist keine Ablösevollmacht nötig. Die Bank überweist das Geld auf Ihr Konto und der Dispo wird so automatisch ausgeglichen.
Bei der Umschuldung eines Kredits sollten Sie unbedingt darauf achten, stets einen aktuellen Tilgungsplan einzureichen. Ein veralteter Plan kann zu unnötigen Verzögerungen seitens der Bank führen – insbesondere dann, wenn Sie bereits Sondertilgungen geleistet haben die nicht in Ihrem Tilgungsplan enthalten sind. In einem aktuellen Fall der CHECK24 Kreditberatung wurde ein Tilgungsplan verwendet, der nicht mehr den tatsächlichen Stand der Rückzahlungen widerspiegelte. Die Bank stufte diesen deshalb als ungültig ein und forderte eine Ablösebescheinigung nach. Das zeigt: Ihr Tilgungsplan muss immer den realen Rückzahlungsstand abbilden. Andernfalls kann die Bank zusätzliche Nachweise verlangen oder eine Nachforderung stellen, was die Bearbeitung und Auszahlung für Sie unnötig verzögert.
Reichen Sie im Zweifel besser direkt eine aktuelle Ablösebescheinigung ein. Sie enthält die exakten Restschuldinformationen und wird von Banken als verlässliche Grundlage akzeptiert. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen bei der Umschuldung.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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