FAQ

Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?

Nach Angaben der Schufa werden Einträge automatisch nach einer festgelegten Speicherfrist gelöscht. Diese beträgt in den meisten Fällen drei Jahre. Die Löschung erfolgt taggenau, sobald die jeweilige Frist abläuft. Unter bestimmten Voraussetzungen können einmalige Zahlungsstörungen bereits nach 18 Monaten gelöscht werden. Falsche oder unzulässig gespeicherte Einträge müssen hingegen unverzüglich entfernt werden.

Welche Löschfristen gibt es?

Wie lange ein Schufa-Eintrag gespeichert bleibt, hängt davon ab, um welche Art von Information es sich handelt. Dabei wird zwischen neutralen Vertragsdaten, Anfragen und negativen Merkmalen unterschieden. Wichtig ist der Unterschied zwischen „erledigt“ und „gelöscht“: Wird eine offene Forderung beglichen, erhält der Eintrag zunächst den Status erledigt. Er bleibt jedoch bis zum Ablauf der Löschfrist in der Schufa gespeichert und wird erst dann vollständig entfernt. 

Kreditinformationen

Daten über störungsfrei abgewickelte Kredite werden drei Jahre nach der vollständigen Rückzahlung gelöscht. Bis dahin bleibt der Eintrag sichtbar, auch wenn der Kredit bereits als erledigt gekennzeichnet ist. Beispiel: Wurde die letzte Rate am 15.04.2023 gezahlt, erfolgt die Löschung am 14.04.2026.

Kreditanfragen

Diese werden nach zwölf Monaten automatisch gelöscht. Für andere Vertragspartner sichtbar sind sie allerdings nur zehn Tage. Auch eine Konditionsanfrage wird erst nach zwölf Monaten gelöscht. Diese Information ist allerdings nur für Sie selbst sichtbar und hat keine Auswirkungen auf Ihre Bonität.

Offene Forderungen (Zahlungsstörungen)

Negative Schufa-Einträge zu offenen Forderungen werden in der Regel drei Jahre nach Ausgleich der Forderung gelöscht. Entscheidend ist dabei nicht die Mahnung selbst, sondern der gemeldete Zahlungsverzug.

Nicht jede Mahnung führt zu einem Schufa-Eintrag. Ein negativer Eintrag darf erst erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei einer mehrfach angemahnten, unbestrittenen Forderung mit entsprechender Ankündigung.

Girokonten und Kreditkarten

Informationen über Girokonten und Kreditkarten werden unmittelbar nach Beendigung des Vertrags gelöscht, sobald die Kündigung an die Schufa gemeldet wurde. Voraussetzung ist, dass keine Zahlungsstörungen vorliegen.

Pfändungsschutzkonto

Die Speicherung eines Pfändungsschutzkontos endet direkt nach Aufhebung des P-Kontos und der entsprechenden Meldung an die Schufa.

Insolvenzverfahren

Die Daten werden sechs Monate nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Restschuldbefreiung

Die Speicherfrist für Restschuldbefreiungen liegt bei sechs Monaten.

Schuldnerverzeichnis-Einträge

Diese werden für einen Zeitraum von drei Jahren nach Eintragung gespeichert. Eine frühere Löschung ist möglich, wenn das zuständige Vollstreckungsgericht die vorzeitige Streichung bestätigt und diese Information an die Schufa weitergeleitet wird.

Die Löschung eines Eintrags bedeutet nicht automatisch, dass sich der Schufa-Score sofort sichtbar verbessert. Die Bonitätsbewertung berücksichtigt verschiedene Faktoren, die sich erst nach und nach neu auswirken.

Welche Einträge können vorzeitig gelöscht werden?

Eine vorzeitige Löschung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Seit 2025 spielt dabei vor allem die 100-Tage-Regelung eine zentrale Rolle. Eine einmalige Zahlungsstörung kann vorzeitig gelöscht werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Forderung wird innerhalb von 100 Tagen nach Fälligkeit vollständig beglichen.
  • Es handelt sich um eine einmalige Zahlungsstörung.
  • In diesem Zeitraum treten keine weiteren negativen Merkmale in der Schufa auf.
  • Die Forderung wurde nicht tituliert (z. B. kein Vollstreckungsbescheid).

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der negative Eintrag 18 Monate nach Ausgleich der Forderung gelöscht – und damit deutlich früher als bei der regulären Speicherfrist.

Von der 100-Tage-Regelung ausgeschlossen sind: Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiungen, Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis sowie wiederholte oder langfristige Zahlungsstörrungen.

Wie kann man Schufa-Einträge löschen lassen?

Veraltete oder falsche Daten in der Schufa-Akte müssen unverzüglich gelöscht werden. Verbraucher können die Löschung selbst anstoßen, wenn Einträge nicht korrekt oder nicht mehr zulässig sind.

Schufa-Daten regelmäßig prüfen

Um die eigenen Schufa-Daten zu überprüfen, können Verbraucher einmal pro Jahr eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. So lassen sich unter anderem veraltete Einträge, bereits beglichene, aber noch als offen gekennzeichnete Forderungen oder fehlerhafte Angaben zu Verträgen oder Zahlungsstörungen erkennen.

Falsche oder veraltete Einträge melden

Stellt sich heraus, dass ein Schufa-Eintrag inhaltlich falsch oder unzulässig ist, muss die Schufa diesen unverzüglich prüfen und löschen. Der Antrag auf Löschung erfolgt direkt bei der Schufa, idealerweise schriftlich und mit passenden Nachweisen, etwa einer Zahlungsbestätigung.

Korrektur des Eintrags

Zur Überprüfung nimmt die Schufa Kontakt zu dem Unternehmen auf, das den Eintrag gemeldet hat. Während dieser Klärung ist die Schufa verpflichtet, den betroffenen Eintrag zu sperren. In dieser Zeit darf er nicht an Banken oder andere Vertragspartner übermittelt werden.

Nach Abschluss der Prüfung werden die gespeicherten Daten entweder korrigiert oder vollständig gelöscht.

CHECK24 Hinweis

Neuer SCHUFA-Account erleichtert die Datenkontrolle

Die Schufa führt 2026 einen kostenlosen digitalen Account ein, über den Verbraucher ihre gespeicherten Bonitätsdaten jederzeit online einsehen können. Dazu gehören Informationen über bestehende Verträge, abgefragte Daten und der eigene Basisscore – quartalsweise aktualisiert und direkt zugänglich über Browser oder App. Wer seine Schufa-Daten regelmäßig im Blick hat, kann Fehler schneller entdecken und rechtzeitig reagieren.

Author image

Wie lange dauert es, bis ein Schufa-Eintrag entfernt wird?

Läuft die Speicherfrist eines Eintrags ab, wird er automatisch und taggenau gelöscht. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. In der Regel ist der Eintrag innerhalb weniger Tage nicht mehr in der Schufa-Akte sichtbar. In der Praxis kann es daher einige Tage dauern, bis die Löschung technisch überall sichtbar ist, beispielsweise im Score oder bei Banken.

Muss ein Eintrag geprüft werden, etwa weil er falsch, veraltet oder unzulässig ist, dauert die Bearbeitung meist zwei bis vier Wochen. In Einzelfällen kann es länger dauern, zum Beispiel wenn Rückmeldungen von Gläubigern ausstehen.

Author image
Lisa Wolf ()
Online Redakteurin Finanzen
Lisa ist seit 2022 Teil der Online Redaktion von CHECK24. Als gelernte Bankkauffrau ist sie mit den Themen rund um die Finanzwelt vertraut und bereitet diese einfach und verständlich für die Leser auf.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Vergleichen Sie unverbindlich Kredite:

84 Monate
Freie Verwendung

Welche Art von Kredit suchen Sie?

5,0/5 aus 102.543 Bewertungen
„Es ging alles übersichtlich und schnell. Sehr empfehlenswert.‟ 02/2026

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Steuerliche Absetzbarkeit von Krediten – was gilt?

Eine Frau berechnet Ausgaben für die Steuererklärung

Konditionsanfrage vs. Kreditanfrage

Eine Person kalkuliert Kreditkosten

Ratenkäufe und SCHUFA: Das sollten Sie wissen

Eine Person trägt Einkaufstaschen

Auto finanzieren ohne Anzahlung: Ihre Optionen

Frau im Gespräch mit einem Autohändler

Weitere Informationen zum Thema Kredit

CHECK24 – Deutschlands größtes Vergleichsportal
Transparent
Wir bieten Ihnen einen Überblick
über Preise und Leistungen von
tausenden Anbietern. Und das alles
über eigene Vergleichsrechner.
Kostenlos
Für Kunden ist unser Service
kostenlos. Wir finanzieren uns über
Provisionen, die wir im Erfolgsfall
von Anbietern erhalten.
Vertrauenswürdig
Bei uns können Kunden erst nach
einem Abschluss eine Bewertung
abgeben. Dadurch sehen Sie nur
echte Kundenbewertungen.
Erfahren
Seit 1999 haben unsere Experten
über 15 Millionen Kunden beim
Vergleichen und Sparen geholfen.
Telefon