Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?
Nach Angaben der Schufa werden Einträge automatisch nach einer festgelegten Speicherfrist gelöscht. Diese beträgt in den meisten Fällen drei Jahre. Die Löschung erfolgt taggenau, sobald die jeweilige Frist abläuft. Unter bestimmten Voraussetzungen können einmalige Zahlungsstörungen bereits nach 18 Monaten gelöscht werden. Falsche oder unzulässig gespeicherte Einträge müssen hingegen unverzüglich entfernt werden.
Welche Löschfristen gibt es?
Wie lange ein Schufa-Eintrag gespeichert bleibt, hängt davon ab, um welche Art von Information es sich handelt. Dabei wird zwischen neutralen Vertragsdaten, Anfragen und negativen Merkmalen unterschieden. Wichtig ist der Unterschied zwischen „erledigt“ und „gelöscht“: Wird eine offene Forderung beglichen, erhält der Eintrag zunächst den Status erledigt. Er bleibt jedoch bis zum Ablauf der Löschfrist in der Schufa gespeichert und wird erst dann vollständig entfernt.
Kreditinformationen
Kreditanfragen
Offene Forderungen (Zahlungsstörungen)
Negative Schufa-Einträge zu offenen Forderungen werden in der Regel drei Jahre nach Ausgleich der Forderung gelöscht. Entscheidend ist dabei nicht die Mahnung selbst, sondern der gemeldete Zahlungsverzug.
Nicht jede Mahnung führt zu einem Schufa-Eintrag. Ein negativer Eintrag darf erst erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei einer mehrfach angemahnten, unbestrittenen Forderung mit entsprechender Ankündigung.
Girokonten und Kreditkarten
Pfändungsschutzkonto
Die Speicherung eines Pfändungsschutzkontos endet direkt nach Aufhebung des P-Kontos und der entsprechenden Meldung an die Schufa.
Insolvenzverfahren
Restschuldbefreiung
Schuldnerverzeichnis-Einträge
Diese werden für einen Zeitraum von drei Jahren nach Eintragung gespeichert. Eine frühere Löschung ist möglich, wenn das zuständige Vollstreckungsgericht die vorzeitige Streichung bestätigt und diese Information an die Schufa weitergeleitet wird.
Die Löschung eines Eintrags bedeutet nicht automatisch, dass sich der Schufa-Score sofort sichtbar verbessert. Die Bonitätsbewertung berücksichtigt verschiedene Faktoren, die sich erst nach und nach neu auswirken.
Welche Einträge können vorzeitig gelöscht werden?
Eine vorzeitige Löschung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Seit 2025 spielt dabei vor allem die 100-Tage-Regelung eine zentrale Rolle. Eine einmalige Zahlungsstörung kann vorzeitig gelöscht werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- Die Forderung wird innerhalb von 100 Tagen nach Fälligkeit vollständig beglichen.
- Es handelt sich um eine einmalige Zahlungsstörung.
- In diesem Zeitraum treten keine weiteren negativen Merkmale in der Schufa auf.
- Die Forderung wurde nicht tituliert (z. B. kein Vollstreckungsbescheid).
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der negative Eintrag 18 Monate nach Ausgleich der Forderung gelöscht – und damit deutlich früher als bei der regulären Speicherfrist.
Von der 100-Tage-Regelung ausgeschlossen sind: Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiungen, Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis sowie wiederholte oder langfristige Zahlungsstörungen.
Wie kann man Schufa-Einträge löschen lassen?
Veraltete oder falsche Daten in der Schufa-Akte müssen unverzüglich gelöscht werden. Verbraucher können die Löschung selbst anstoßen, wenn Einträge nicht korrekt oder nicht mehr zulässig sind.
Schufa-Daten regelmäßig prüfen
Um die eigenen Schufa-Daten zu überprüfen, können Verbraucher einmal pro Jahr eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. So lassen sich unter anderem veraltete Einträge, bereits beglichene, aber noch als offen gekennzeichnete Forderungen oder fehlerhafte Angaben zu Verträgen oder Zahlungsstörungen erkennen.
Falsche oder veraltete Einträge melden
Stellt sich heraus, dass ein Schufa-Eintrag inhaltlich falsch oder unzulässig ist, muss die Schufa diesen unverzüglich prüfen und löschen. Der Antrag auf Löschung erfolgt direkt bei der Schufa, idealerweise schriftlich und mit passenden Nachweisen, etwa einer Zahlungsbestätigung.
Korrektur des Eintrags
Zur Überprüfung nimmt die Schufa Kontakt zu dem Unternehmen auf, das den Eintrag gemeldet hat. Während dieser Klärung ist die Schufa verpflichtet, den betroffenen Eintrag zu sperren. In dieser Zeit darf er nicht an Banken oder andere Vertragspartner übermittelt werden.
Nach Abschluss der Prüfung werden die gespeicherten Daten entweder korrigiert oder vollständig gelöscht.
Neuer SCHUFA-Account erleichtert die Datenkontrolle
Die Schufa führt 2026 einen kostenlosen digitalen Account ein, über den Verbraucher ihre gespeicherten Bonitätsdaten jederzeit online einsehen können. Dazu gehören Informationen über bestehende Verträge, abgefragte Daten und der eigene Basisscore – quartalsweise aktualisiert und direkt zugänglich über Browser oder App. Wer seine Schufa-Daten regelmäßig im Blick hat, kann Fehler schneller entdecken und rechtzeitig reagieren.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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Anfragen, die Partnerbanken für einen Vergleich stellen, werden als „Anfrage Kreditkonditionen“ bei der Schufa vermerkt. Diese Information ist nur für Sie selbst für 12 Monate einsehbar und wird bei der Berechnung Ihres Schufa-Scores nicht berücksichtigt. Sie können also unverbindlich mehrere Kreditangebote einholen und vergleichen, ohne dass sich Ihr Schufa-Score dadurch ändert oder jemand anderes von der Schufa davon erfährt.
Anfragen, die Partnerbanken für einen Vergleich stellen, werden als „Anfrage Kreditkonditionen“ bei der Schufa vermerkt. Diese Information ist nur für Sie selbst für 12 Monate einsehbar und wird bei der Berechnung Ihres Schufa-Scores nicht berücksichtigt. Sie können also unverbindlich mehrere Kreditangebote einholen und vergleichen, ohne dass sich Ihr Schufa-Score dadurch ändert oder jemand anderes von der Schufa davon erfährt.
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