Der Wille ist da – das Wissen fehlt
Eine aktuelle Studie von MetallRente zeigt: Die Generation Z spart bereits für die Rente, viele fühlen sich mit dem Thema allerdings auch überfordert.
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München, 14.3.2014 | 14:51 | mtr
Versicherer dürfen von einem Vertrag zurücktreten, wenn Kunden vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Person gemacht haben - und zwar auch dann, wenn diese nur unzureichend oder überhaupt nicht über die Folgen ihrer Taten belehrt wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Den Richtern zufolge dienen die gesetzlichen Belehrungspflichten einzig dem Schutz von ehrlichen Versicherungsnehmern.
Eine aktuelle Studie von MetallRente zeigt: Die Generation Z spart bereits für die Rente, viele fühlen sich mit dem Thema allerdings auch überfordert.
Zahlen von Franke und Bornberg zeigen: Die meisten Anträge auf eine BU-Leistung werden bewilligt – viele Anträge kommen aber gar nicht bis zur Entscheidung.
Das Statistische Bundesamt hat vorläufige Sterbefallzahlen für den April veröffentlicht: Sie liegen leicht unter dem Schnitt der letzten vier Jahre.