Ausschlüsse

Risikolebensversicherungen werden abgeschlossen, um bestimmte Personen, die vom Versicherten wirtschaftlich abhängig sind, vor existentiellen Nöten (Verdienstausfall) zu schützen, die bei dessen Versterben entstehen können.

Keine Risikolebens­versicherung ohne Gesundheits­prüfung

Eine einfache RLV dient nicht der Kapitalbildung. Sie ist eine Todesfall- und keine Erlebensfall­versicherung. Deshalb kann sie auch nie ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Wer bei der Gesundheits­prüfung falsche Angaben macht, der hat keinen Anspruch auf Versicherungs­leistungen.

In Fällen von spezifischen Krankheiten lehnen die Versicherer eine Versicherung von vornherein ab. Versicherungen zahlen meist nicht bei Selbstmord, Tod in Krisengebieten, Tod im Kriegseinsatz oder bei grob fahrlässigen Verletzungen der Anzeigepflicht. In der Regel ist bei einer Risikolebensversicherung auch der Unfalltod mit abgesichert. Viele Versicherungen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, die Todesfallsumme über eine zusätzliche Unfallversicherung aufzustocken.

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