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Kredit Lexikon

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Schufa

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Kreditinstituten und der kreditgebenden Wirtschaft (Handel). Auf Basis der Gegenseitigkeit arbeitend sammeln ihre Mitglieder Daten über das Zahlungsverhalten der Bürger. Damit wollen sie sich vor unseriösen Kreditnehmern und somit vor Verlusten schützen.

So geben beispielsweise Banken bei der Vergabe eines Kredits eine Meldung an die Schufa. Diese beinhaltet die Kredithöhe, den Zinssatz und die Laufzeit. Weiterhin werden Daten wie Name, Anschrift, Alter, Geburtsname, Geburtsort und frühere Anschriften gespeichert. Auch negatives Zahlungsverhalten in Form von Mahnbescheiden, Scheckrückgaben, Ratenverzug oder Zwangsvollstreckungen werden der Schufa gemeldet. Diese Daten dienen Kreditinstituten und Handel zur Überprüfung der Bonität der Verbraucher. So kann ein Schufa-Eintrag die Banken von einer Kreditvergabe abhalten. Dies muss jedoch nicht zwingend der Fall sein.

Die negativen Daten werden für drei Jahre gespeichert und erst nach Ablauf dieser Frist wieder gelöscht. Für die Weitergabe von Kundendaten an die Schufa wird immer das Einverständnis des Kunden benötigt. In der Regel kommt andernfalls jedoch auch kein Kreditgeschäft zustande. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht vor, dass jeder Bürger einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft anfordern und einsehen darf. Sollten sich darin fehlerhafte Einträge befinden, hat der Verbraucher ein Recht auf Korrektur. Einige Kreditinstitute werben mit dem Verzicht auf eine Schufa-Auskunft. Hier handelt es sich jedoch oft um unseriöse Angebote mit überhöhten Zinsen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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