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Der Bundesrat hat der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 22.11.2024 zugestimmt.
Am 15. Mai 2024 wurde die Krankenhausreform vom Bundeskabinett verabschiedet. Diese sieht eine umfassende Neustrukturierung und Qualitätssteigerung der Krankenhäuser vor.
Das Amalgam-Verbot soll im Januar 2025 in Kraft treten. Damit fällt die einzige Zahnfüllung weg, für die gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung leisten müssen.
Derzeit schließen Eltern vermehrt Krankenhaus-Zusatzversicherungen (KHZV) für ihre Kinder ab. Im Dezember 2022 lag die Anzahl der Anträge für einen solchen Versicherungsschutz 54 Prozent über dem Jahresdurchschnitt. Das ergab eine Auswertung des Vergleichsportals CHECK24.
In ihrem aktuellen Test der Zahnzusatzversicherung hat die Stiftung Warentest insgesamt 244 Tarife untersucht. Mehr als ein Drittel erhielt ein "sehr gut".
Eine aktuelle Umfrage zeigt: Selbst bei akuten Zahnschmerzen geht jeder Dritte nicht zum Zahnarzt. Das Risiko von Zahnleiden schätzen viele als gering ein.
Die Krankenkassen zahlen ihren Versicherten ab dem 1. Oktober höhere Zuschüsse für Zahnersatz. Der Eigenanteil für teuren Zahnersatz bleibt jedoch hoch.